Kirche und Reich. 281
das Konzil weigerten ſich, eine Schiedsrichterolle der weltlichen. Mächte anzuerkennen.
Auf einem Reichstage zu Mainz, im März 1439, auf dem auch Frankreich vertreten war, wurde nun gleichfalls eine „pragmatiſche Sanktion“ errichtet; wie in Bourges wurden die Dekrete des Konzils mit einigen Anderungen angenommen; es wurde beſchloſſen, die„Neutralität“, die dem katholiſchen Gedanken ſo völlig widerſpricht, und ſchon damals auch von Männern des Volkes als verbrecheriſch angeſehen wurde, aufrecht zu erhalten. Aber nicht einmal die Beſtätigung der. vorgenommenen Anderungen und damit die Gültigkeit iherer pragmatiſchen Sanktion erreichten die Räte der Kurfürſten in Baſel.
In ihrer Anweſenheit wurde Papſt Eugen entſetzt. Eugen antwortete darauf aus Bologna, wohin er ſein Konzil verlegt hatte, mit dem Banne. Inmitten neuer Beratungen in Frankfurt, im November 1439, traf die Verſammelten die Schreckenskunde vom Tode König Albrechts. Noch einmal erneuten die Kurfürſten wie bei der Königswahl ihre„Einung“, erſtreckten die„Neutralität“ auf die weitere Entwicklung des Schismas und ſprachen während ſeiner Dauer die gerichtsherrlichen Befugniſſe in geiſtlichen Angelegenheiten den Erzbiſchöfen des Reiches zu. Bald erhob ſich gegen dieſe Beſtimmungen unter dem niederen Klerus und in den Städten eine wilde Agitation. Nur wenige Fürſten des Reiches traten dem„Neutralitätsbunde“ bei.
Die Frage blieb offen, ob es den Kurfürſten gelingen würde, den von ihnen neu erwählten König zu ihrer Partei hinüberzuziehen.
Am 5. Januar 1440 nahm Herzog Amadeus von Savoyen die Wahl des Baſeler Konzils zum Papſte an. Am 2. Februar des gleichen Jahres hatten des Reiches Kurfürſten Herzog Friedrich von Oſterreich zum römiſchen König gewählt.
Eine häßliche Poſſe hatte die Wahlverſammlung in Baſel geſpielt, eine unfreiwillige Karrikatur für eine Hand