Kirche und Reich. 305
folgte Albrecht dem König nicht. Sein Bruder Kurfürſt Friedrich übernahm die Begleitung und damit die Wahrnehmung der Imereſſen des Hauſes. Vor und nach ſeiner Krönung erfüllte der König, ohne zu markten, die Wünſche dieſes Kur
fürſten. 7
Er lieh allen Markgrafen„zu geſamter Hand“ den ganzen Beſitz des Hauſes und beſtätigte andererſeits die Tei— lung, die dennoch dem Geſamtlehen keinen Eintrag bringen ſollte; ihre Privilegien, Rechte, Freiheiten, auch die des Nürnberger Landgerichtes) und ihr Erbrecht in den mecklenburgiſchen Ländern erkannte er an.?) In dem Streite zwiſchen dem Kurfürſten und dem deutſchen Orden über die Neumark beſtellte er die Verbündeten des Kurfürſten, den Herzog von Sachſen und den Erzbiſchof von Magdeburg, zu Schiedsrichtern.)|
Nicht minder reich wurden aber auch die anderen Kurfürſten bedacht, einmütig wechſelten ſie ihre Stellung in der Kirchenfrage, von neuem fielen ſie von Papſt Eugen ab. Nach dem Vorſchlage des Königs beſchloſſen ſie, daß beide Kirchenparteien für ein anderes neues Konzil gewonnen werden ſollten; nach Baſel und Florenz ſandten König und Kurfürſten gemeinſam Botſchaften, um dieſem Beſchluſſe Nachachtung zu verſchaffen.
Mächtig genug ſchien damals der König, um Großes für das Reich durchſetzen zu können.
In einem Edikte wies er die weltlichen Behörden an, keinen Pfründenbeſitzer unter dem Vorwande des Schisma ———
Riedel, Cod. dipl., II, 4, S. 271274. Wichtig vor allem die ausdrücklich genannten Privilegien Kaiſer Sigmunds, die auch alle je zur Mark gehörenden, ſpäter aber abgeriſſenen Beſitzungen dem Kurfürſten zuſprachen.
) Riedel, Cod. dipl., II, 4, S. 274276.
Voigt, Geſch. Preußens, VIII, S. 46.
Markgraf Albrecht Achilles 1.