Kirche und Reich. 818:
mit England die zuchtloſen Kriegsvölker in Frankreich beſchäftigungslos gemacht hatte,) trafen ſich die Intereſſen der beiden Könige zugleich auch mit denen Papſt Eugens, der durch große Verſprechungen die Franzoſen zu der Eroberung Baſels und zu der Vertreibung des Konziles anſtachelte.
Seit aber Zürich belagert ſeinem Falle entgegenſah, waren langwierige Werbungen zwecklos geworden; der König. von Frankreich oder der Dauphin mußte ſelbſt mit ganzer Macht der bedrängten Stadt zur Hilfe eilen, ſollte es nicht zu ſpät ſein.
Die Boten Friedrichs, deren Freunde und Verwandte in Zürich eingeſchloſſen waren, baten, flehten, drängten Karl VII. in Langres; von Verträgen war keine Rede, nur von Verſprechungen.
Vor allem verlangte der franzöſiſche König gute Winterquartiere für ſeine Truppen, die er natürlich nicht im Sommer in Sſterreichs Intereſſe verwenden wollte, um fie im Winter ſelbſt ernähren zu müſſen.
Seine Forderungen wurden gern bewilligt, die Offnung. von 20 Schlöſſern im Elſaß zugeſagt.?) Für 25 000 Reiter forderte der Dauphin Verproviantierung, Beſoldung, Quartiere in den Vorlanden;) des deutſchen Königs Boten zeigten dem welſchen Heere den Weg durch den Sundgau. Als die ihnen gemachten Verſprechungen nicht pünktlich gehalten wur
) Später behauptete Karl VII., er hätte dieſen für ihn ſehr unvorteilhaften Waffenſtillſtand nur geſchloſſen, um König Friedrich zur Hilfe kommen zu können. Tuetey Les&corcheurs sous Charles VII., Bd. II, S. 145. Vgl. dagegen Du Fresne de Beaucourt, Histoire de Charles VII., Bd. IV, S. 12—15.
) Wülcker, Urk. u. Schreib. betr. den Zug d. Armag., Neuj.Blatt d. Vereins f. Geſch., Frankfurt a. M., 1873, S. 250.
;) Tuetey, a. a. O., II, S. 135 u. S. 140. Die für König Friedr. allzu günſtige Schilderung Bachmanns, Deutſche Könige, S. 122, beruht auf der völlig unbegründeten Anm. 2 bei Chmel, Geſch. Kaiſer 8 IV., Bd. I. S. 277, die ſich ſcheinbar auf den lügneriſchen
ſchudi ſtützt. Die erſte Geſandtſchaft ſtand unter Führung Peters d. Mörsberg, die zweite unter Graf Ludwig v. Lützelſtein. Vgl. Wülcker,