8 liche
Rechte 3 rachte
eneas lorene n
t achſen „ t
ng ergentohann m
Kirche und Reich.
Die Richtung des Bundes wurde deutlicher, als in Villingen am 31. Januar Herzog Albrecht von Oſterreich auf fünf Jahre mit ſeinen Ländern diesſeits des Arlberges in das Bündnis eintrat.“);
Auch für den franzöſiſchen Einfluß ſuchte König Friedrich ein Gegengewicht durch die Gewinnung des Herzogs von Burgund zu ſchaffen.“)|
Die konzilfreundliche Gegenpartei wußte ſich auch auf dem folgenden Frankfurter Junireichstage zu keinem entſcheidenden Schlage aufzuraffen, obgleich ſchon damals die eigenmächtigen Schritte des Königs bei der Kurie bekannt wurden. Nicht einmal die Herausforderung Papſt Eugens, der der„pragmatiſchen Sanktion“ hohnſprechend, die Jurisdiktion über die Länder des Herzogs von Cleve, dem Biſchof von Köln und dem Biſchof von Münſter entzog, und ſie dem burgundiſchen Biſchof von Utrecht zuwies,“) konnte die felicianiſche Partei aus ihrer Zurückhaltung reißen.
Nur die Verlängerung der Neutralität, ein National
konzil und der nochmalige Verſuch, ein neues, allgemeines
Konzil zuſtande zu bringen, wurde in Frankfurt beſchloſſen.
Der Reichstagsabſchied enthielt eigentlich alles, was der König ſeit 6 Jahren gefordert hatte; trotzdem ſchloß er Anfang September mit Carvajal den ſchändlichen Pakt, der in ſeiner Folge weder dem Reiche, noch der Kirche Nutzen bringen ſollte. Vorſchlagsrecht bei Erledigung von 6 Biſchofsſitzen und das Recht, 100 Benefizien in ſeinen Ländern zu vergeben, die Kaiſerkrönung und eine Beiſteuer von 100 000 Gulden zur Reiſe nach Rom, die Bewilligung eines Zehnten von allen —ů——U
J Bamberger, Kr. A., S. J. K. 28, L. 3, Fasc. 1, Nr. 11. StuttLarter Stactzarch. Fürſtliche Einungen, 124, 30. 2. Vgl. Sattler, Geſch. Herzogtums Württemberg uſw. III, S. 163.
usw. 5 15 Materialien, 203 ff. Bachmann, deutſche Könige
) Pückert, Neutralität, S. 238239.