332 Kirche und Reich.
Benefizien des Reiches nach der Krönung, die„erſten Bitten“ im Umfange, wie die Kurie ſie einſt Kaiſer Sigmund gewährt hatte,) das war der Lohn für einen König, der das ihm anvertraute Reich um die Früchte eines langen, bereits erfolgreichen Kampfes betrog.
Während Papſt Eugen dieſe Abmachungen durch Bullen ratifizierte, ging er zugleich gegen das Zentrum des Widerſtandes im Reiche, gegen die beiden Erzbiſchöfe von Köln und Trier, vor. Als„Ketzer, Schismatiker, Rebellen gegen die heilige Kirche“ wurden ſie gebannt; ihre Diözeſen dem Bruder und Neffen des Herzogs von Burgund, dem Herzog Adolf von Cleve und dem Biſchof Johann von Cambray überwieſen.
Nicht mehr ein zaghafter Mönch wie einſt erſchien jetzt Eugen; das Leben hatte ihn hart geſchmiedet, von der Größe
1) In einem zwanzig Jahre ſpäter geſchriebenen Briefe behauptet Gregor Heimburg, der König habe ſeine Obedienz verkauft für 221 000 Dukaten, von denen 121000 Dukaten ſofort nach der Deklaration, 100 000 von den folgenden Päpſten gezahlt werden ſollten. Voigt, Enea Silvio, Bd. I, Anhang II. In einem anderen Briefe behauptet Heimburg, der Papſt habe 100 000 Dukaten bar gezahlt und jeden Nachfolger verpflichtet, bei feinem Amtsantritt König Friedrich 18 000 Dukaten auszuzahlen. Woher er die Kenntnis ſolcher Abmachungen habe, verſchweigt Heimburg, ebenſo findet ſich nichts von ſolcher furchtbare! Anklage in ſeinen vielen öffentlichen Ausſchreiben für Herzog Sigismund wider den Papſt, für Podiebrad gegen Papſt und Kaiſer. Gerade 1466 war er aber gegen Papſt und Kaiſer gleichmäßig aufgebracht und mit der Wahrheit hat Heimburg es nie allzu genau genommen. Jeder 0 daß es ſich bei den in Frage kommenden Summen um die
00 000 Gulden Beiſteuer zur Kaiſerreiſe handelt, iſt durch dieſe ſic widerſprechenden Angaben Heimburgs nicht benommen. Freilich ſind die Veſtätigung der Päpſte für die„capitula sive appuntamenta“ auf 1 5 Verdächtig iſt vielleicht auch ein in der Londoner National 9 5 hek ruhendes Schreiben König Friedrichs an Papſt Nikolaus vom
. Auguſt 1447, in dem er zum Abſchluß eines Concordates die Legation des Johannes Cardinal St. Angeli fordert,„ob noticiam sing
larem inter nos et i Ten ipsum dudum contractam“, Regeſt. der hiſtor. Kommiſſion München. 16 5 Sf