Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
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Kirche und Reich. 341

dem Reichstage übergaben,) enthielt tatſächlich nicht unweſent­liche Zugeſtändniſſe des Papſtes. Freilich war der Berufungs­ort eines neuen Konzils, ſchlau frühere Vorſchläge des Königs und der Kurfürſten benutzend, auch von den Wünſchen der fremden katholiſchen Fürſten abhängig gemacht worden und konnte von der Kurie ſo leicht ganz vereitelt werden.) Aber die Beſtätigung der Konſtanzer und Baſeler Reformdekrete und derpragmatiſchen Sanktion, die jadie Abſtellung der Beſchwerden der deutſchen Nation in ſich ſchloß, ſowie die koſtenloſe Wiedereinſetzung der gebannten Erzbiſchöfe wären wichtige Errungenſchaften geweſen. Bedenklich war es nur, daß dieſe Zugeſtändniſſe nicht als Vorſchläge der Legaten, ſondern der königlichen Machtboten dem Reichstage übergeben wurden.

Wohl wies ein ſcharfſinniges gegneriſches Gutachten die Widerſprüche in Bewilligung und Forderung auf, wohl tobte der in ſeinen Intereſſen bedrohte Walram von Mörs, der Bruder der Biſchöfe von Köln und Münſter, den nur das Konzil zum Biſchof von Utrecht berufen hatte, gegen den eid­brüchigen aus der Kirche gewieſenen Menſchen, der ſich Papſt nenne; ein großer Teil der Reichsſtände erklärte dennoch, daß der Vorſchlag des Papſtesſie eine redliche billige Antwort bedünke, ſie verpflichteten ſich in geheimer Einung, daß ſie dem Papſte, ſobald er in Bullenform ihren Entwurf geneh­migt hätte, Obedienz leiſten wollten.)

Der Sieg der königlichen Partei war vollſtändig und der Reichstagabſchied gewährte den Gegnern nur eine goldene

) Ehmel, Sitzungsberichte der Wiener Akademie, 1850, S. 674677. Janſſen, a. a. O., II, S. 9095.

2) Dresdener St.⸗Arch., Relig.⸗Sachen, A. fol. 345. Das geg­neriſche Gutachten weiſt ausdrücklich darauf hin:Si enim ad convo­eationen Concilii reputat necessarium esse consensum aliorum principum, tacite innuit sine eorum consensu hoc non velle facere quasi sibi esset impossibile, vgl. dagegen Bachmann Deutſche Könige uſw. S. 186.

bis 115 Koch, Sanetio pragmatica Germanorum illustrata, S. 176 U N