Kirche und Reich. 341
dem Reichstage übergaben,) enthielt tatſächlich nicht unweſentliche Zugeſtändniſſe des Papſtes. Freilich war der Berufungsort eines neuen Konzils, ſchlau frühere Vorſchläge des Königs und der Kurfürſten benutzend, auch von den Wünſchen der fremden katholiſchen Fürſten abhängig gemacht worden und konnte von der Kurie ſo leicht ganz vereitelt werden.“) Aber die Beſtätigung der Konſtanzer und Baſeler Reformdekrete und der„pragmatiſchen Sanktion“, die ja„die Abſtellung der Beſchwerden der deutſchen Nation“ in ſich ſchloß, ſowie die koſtenloſe Wiedereinſetzung der gebannten Erzbiſchöfe wären wichtige Errungenſchaften geweſen. Bedenklich war es nur, daß dieſe Zugeſtändniſſe nicht als Vorſchläge der Legaten, ſondern der königlichen Machtboten dem Reichstage übergeben wurden.
Wohl wies ein ſcharfſinniges gegneriſches Gutachten die Widerſprüche in Bewilligung und Forderung auf, wohl tobte der in ſeinen Intereſſen bedrohte Walram von Mörs, der Bruder der Biſchöfe von Köln und Münſter, den nur das Konzil zum Biſchof von Utrecht berufen hatte, gegen den eidbrüchigen aus der Kirche gewieſenen Menſchen, der ſich Papſt nenne; ein großer Teil der Reichsſtände erklärte dennoch, daß der Vorſchlag des Papſtes„ſie eine redliche billige Antwort bedünke“, ſie verpflichteten ſich in geheimer Einung, daß ſie dem Papſte, ſobald er in Bullenform ihren Entwurf genehmigt hätte, Obedienz leiſten wollten.“)
Der Sieg der königlichen Partei war vollſtändig und der Reichstagabſchied gewährte den Gegnern nur eine goldene
) Ehmel, Sitzungsberichte der Wiener Akademie, 1850, S. 674677. Janſſen, a. a. O., II, S. 90—95.
2) Dresdener St.⸗Arch., Relig.⸗Sachen, A. fol. 345. Das gegneriſche Gutachten weiſt ausdrücklich darauf hin:„Si enim ad convoeationen Concilii reputat necessarium esse consensum aliorum principum, tacite innuit sine eorum consensu hoc non velle facere quasi sibi esset impossibile“, vgl. dagegen Bachmann Deutſche Könige uſw. S. 186.
bis 115 Koch, Sanetio pragmatica Germanorum illustrata, S. 176 U N