Kirche und Reich. 351
die Pilger; durch die Berührung ſeines Sarges ſuchten Kranke Heilung von ihren Gebrechen.“
Nach ſolchem tragikomiſchen Ausgang ſchien der Konzilgedanke aus der Welt zu ſchwinden; nur als Drohung, als ſchreckhaftes Geſpenſt wurde er noch von den Fürſten in ihren Händeln mit dem Papſte benützt.“)
Sieben Jahre hatte die Geiſtlichkeit des Reiches gegen die Kurie„Neutralität“ bewahrt, ihr den Gehorſam verweigert; e) aber nicht noch einmal wie einſt nach dem Konſtanzer Konzile, ſchloß die Kurie mit ihr Frieden und Konkordat.
Die Kurie verließ ſie, wie ſie die Kurie verlaſſen hatte. Auf ihre Koſten vor allem wurde der Friede zwiſchen Papſt und den Fürſten geſchloſſen, und den Fürſten mußte die Geiſtlichkeit ihrer Länder, ohne auch nur gefragt zu werden, in der Obedienzleiſtung folgen.“
Nie hatten die Fürſten des Reiches über ihre Geiſtlichkeit
1) Pérouſe, Le Cardinal Louis Aleman, S. 480482. Seine Heiligſprechung wurde 1527 beſchloſſen, gleich als wenn Rom dieſen von den beſten Abſichten für eine wirkliche Reform beſeelten Franzoſen den deutſchen Reformatoren als Beiſpiel hätte zeigen wollen.
2) Haller, Korreſpond.⸗Blatt d. Geſamtvertr. d. Geſch.⸗ und Altertumver., Januar 1910, geht wohl zu weit, wenn er behauptet, daß die von der Kurie gewährten Zugeſtändniſſe geradezu einen Sieg des Staates über die Kirche bedeuteten.„Euch die Macht, mir das Geld,“ wäre die Formel für die Auseinanderſetzung geweſen. In der Tat aber war mehr als ein halbes Jahrhundert nach Auflöſung des Baſeler KonZiles die Macht der Kurie im Reiche nicht gebrochen, ſondern wurde faſt drückender empfunden, als vor der Eröffnung des Konziles.
) Vgl. Reumont, Geſch. Roms, III, 1, S. 5859. Taten)© iſt ſehr bezeichnend, daß, als nicht viel ſpäter deutſche Prätur an das verſprochene Konzil zu mahnen wagten, ihnen von der i wurde,„wann es je nicht anders ſein ſollt, der Papſt W eee, alſo was die Biſchöfe reformieren würden, das ziehen und ichen Fürſten ſonder Vorwiſſen befehlen würde des zu vollNürnb nd exequieren.“ Bericht Dr. Knorrs an Markgr. Albrecht vom
erger Tage 1451. Archiv f. öſterr. Geſchichtsquellen XII, S. 351.