874 Die Vorbereitungen zum Städtekrieg.
In den Reichsſtädten erwarb er ſich den Ruf, daß er„gar ein frommer, friedlicher Fürſt ſei, der des Reiches Straßen mehr denn andere Fürſten befriede und beſchirme und daß er ſich die Zeit, in der er Herr geweſen ſei, das Unrecht zu dämmen und zu ſtrafen gar loblich gehalten habe“.)
Auch mit dem unter ſeinen Vorgängern eingeriſſenen Schlendrian im geiſtlichen und weltlichen Gerichtsweſen räumte Biſchof Gottfried durch einen Erlaß vom 27. März 1446 endgültig auf:)— ſehr zum Leidweſen der Markgrafen.
Unnachſichtlich ſtrafte er Untertanen, die einander vor das Nürnberger Landgericht luden, duldete auch nicht, daß im Stifte begüterte Ritter, die in den Dienſt der Markgrafen getreten waren, lediglich auf Grund dieſes Dienſtverhältniſſes hin, ſich der Jurisdiktion des Stiftes entzogen; Beſitzungen, die ſich die Markgrafen unrechtmäßig angeeignet hatten, forderte der Biſchof zurück; er weigerte dem Markgrafen den Lehensbrief über Kitzingen, bevor die Bewohner des Städtchens auch ihm als Oberlehensherrn gehuldigt hätten.“) Auch die gemeinſame Verwaltung des„goldenen Zolls“) gab Anlaß zu Streitigkeiten.
Daß Größeres auf em Spiele ſtand, als eine Entſcheidung über dieſe geringfügigen Streitpunkte, war beiden Seiten klar. Raſtlos ſicherte Albrecht ſeine alten Verbindungen, gewann neue hinzu. Seine Rüſtungen waren ſo bedeutend, daß
1) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten 1446, Nr. 231.
2) Frieſe, Chronik, S. 801. Auf die Klagen der Markgrafen bezüglich dieſer Neuerungen antwortet der Biſchof:„Mag wohl ſein, ſolch Ordnung ſind vor unſerm Annehmen des Stifts zu Wirtzburg nicht als ſtrenglichen nach ihrem Begriffe etliche Zeit gehalten worden, aber wir haben die unverbrochenlich zu halten furgenomen.“ Würzburger Kr.⸗A., Standbuch 440, S. 438440.
3) Einer der Streitpunkte, der 1460 im Frieden von Roth zugunſten der Biſchöfe durch Entſcheid geordnet wird.
) Ein Schiffahrts⸗ und Landzoll, der in Franken ee wurde, und von dem die Markgrafen ein Viertel erhielten.