388 Die Vorbereitungen zum Städtekrieg.
Innerhalb vier Wochen verſprachen die Ritter ſich ihre Lehen von Herzog Wilhelm wieder leihen zu laſſen.)
Durch dieſen Frieden waren 9000 böhmiſche Söldner, die in Herzog Wilhelms Land ſtanden, überflüſſig geworden; ſie konnten ſelbſtverſtändlich nicht mehr für den eigentlichen Zweck ihrer Anwerbung verwandt werden. Wer der Gegner war, galt dieſem Volke gleich, ſie dienten um Lohn. Aber nicht um durch den Schrecken ihres Namens, ihrem Soldherrn einen günſtigen Frieden zu erwirken, waren ſie gekommen. Stürmiſch verlangten ſie die Auszahlung eines mindeſtens ſechswöchentlichen Soldes.“)
Es war nicht zweifelhaft, daß Herzog Wilhelm Dienſte, die er bezahlen mußte, auch gebrauchen würde. Der Biſchof von Würzburg und die fränkiſchen Reichsſtädte meinten ſicher, daß Herzog Wilhelm mit ſeinen böhmiſchen Truppen gegen ſie ziehen würde, zumal Kunde kam, daß ſich auch in Eger böhmiſche Scharen gezeigt hätten und daß die Markgrafen rüſteten.) Von Ulm erbat Nürnberg 300, von Augsburg 100 Reiter) zur ſchleunigen Hilfe. Eine ſo ſtarke Rüſtung wie dieſes Mal, wäre ſeit„vielen Zeiten“ nicht dageweſen; ein einziger Fürſt hätte ſich erboten, 6—7000 Mann aufzubringen, ſo erzählte man ſich in den Städten.“)
„Gute Gönner“ hatten Nürnberg wiſſen laſſen, daß die
1) Dresdener St.⸗A., Urkd., 6981 a. Dieſer Verträge vermitteln die Räte des Erzbiſchofs von Mainz nicht mit. Wenngleich Kurfürſt Friedrich die Stadt Erfurt damals zu ſeiner Partei hinüberzuziehen wußte, wäre doch nicht für Herzog Wilhelm gerade damals eine Forte ſetzung des Krieges einem Selbſtmord gleich zu achten geweſen, wie Koch, a. a. O., S. 92, meint. Bei einem Wiederausbruche des Krieges hätten ſich die Markgrafen und der Landgraf von Heſſen für ihn er klären müſſen, auch die huſſitiſchen Söldner hätte er gegen den Bruder gebrauchen können.;
2) Palacky, Geſch. v. Böhmen, IV, a. S. 178.
3) Nürnbg. Kr.⸗A., Briefbücher, XVIII, S. 255.
) Nürnbg. Kr.⸗A., Briefbücher, XVIII, S. 258.
5) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten v. J. 1447, Nr. 248.