Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
396
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396 Die Vorbereitungen zum Städtekrieg.

vor dem kleinen Rat der mit dem Biſchof verbündeten Städte Augsburg, Nürnberg und Ulm ſein Recht zu vertreten.

Es entſprach aber in keiner Weiſe der Gepflogenheit, daß ein Fürſt für ſeine Diener, ohne ſie namhaft zu machen und ihre Forderungen näher zu beſtimmen, Recht bot, oder daß ein Schuldner, der ſich noch gar nicht geweigert hatte, ſeinen Ver­pflichtungen nachzukommen, ein Schiedsgericht über ihm noch unbekannte Forderungen entſcheiden ließ. Wohlverdient war der Hohn des Biſchofs, der Albrecht ſchrieb, daß die Gläubiger des Stiftes doch wohlin ſolchem vollkommenem Alter wären, daß ſie ihre Forderungen ſelbſt tun möchten.)

Auch vergaß Albrecht anfänglich gleichfalls Recht für die Forderungen zu bieten, die der Biſchof gegen ihn und ſeine Diener geltend machte.

Der Biſchof ſuchte ſich aus dem Vorſchlage Albrechts das ihm Genehme heraus. Er nahm den Honig, die Waben warf er fort.

Er ſchied von den ihm vorgeſchlagenen Schiedsrichtern zu Albrechts Wahl drei aus: den Erzbiſchof von Mainz, den Pfalzgrafen Ludwig und den kleinen Rat von Ulm. Er ver langte aber, daß der Schiedsrichter über die beiderſeitigen For­derungen am gleichen Tage entſcheiden ſollte,) und ſchlug vor, daß beide Parteien einige Schlöſſer und Städte als Pfand ſetzen ſollten, daß ſie ſich unweigerlich dem Spruche fügen wollten.

Albrecht wich aus; er wäre ja bereit, ſchrieb er, die ei zige bisher von dem Biſchofe aufgeſtellte Forderung zu füllen und die Würzburgiſche Lehensherrlichkeit über die Vogtei Ansbach anzuerkennen, wenn der Biſchof ſein Recht darauf beweiſen könnte. Zur Entſcheidung ſeiner und ſeiner Diener

) Würzburger Kr.⸗A., Standbuch 440, S. 450451. Brief des Biſchofs an Albrecht vom 27. Juli 1447.

2) Bamberger Kr.⸗A., Rothenburger Landfriedensakten, Jasd. II. Nr. 40. Brief des Biſchofs an Albrecht vom 17. Juli 1447.