Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
397
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Die Vorbereitungen zum Städtekrieg. 397

Forderung wählte Albrecht den Pfalzgrafen als Schieds­richter.)

Als darauf der Biſchof dem Markgrafen vorſchlug, einen fränkiſchen Edlen, den Grafen Georg von Henneberg, mit gleichem Zuſatze entſcheiden zu laſſen, wer von ihnendas red­lichere, billigere, ehrlichere und rechtlichere Gebot getan hätte, erklärte Albrecht ſich auch mit dieſem Angebote einverſtanden. Jedoch verlangte er einige harmlos ausſehende Anderungen des Vorſchlages, die tatſächlich ſeine Ablehnung bedeuteten.

Er ſchrieb dem Biſchof:Wir wollen gern mit Euch vor dem wohlgeborenen unſerem lieben Oheim, Jörg Grafen zu Henneberg als einen gewillkürten Obmann kommen und unſerer beider Räte in gleicher Zahl zu ihm ſetzen und ihn und daß mehrere Teil unter dem Zuſatz erkennen laſſen, wel­ches das endlichere Gebot ſchleunigen Austrages unter Eueren und den unſeren ſei, daß dem nachgegangen werde; doch alſo daß ſolches zwiſchen hie und Sonntags nechſtkünftig Austrag nehme.

In vier Tagen konnte aber kaum Graf Henneberg über die verſchiedenen Rechtsgebote unterrichtet ſein, ſicherlich aber keine Entſcheidung fällen. Der Biſchof hatte vorgeſchlagen, den Grafen erkennen zu laſſen, wer von ihnen das billigere und redlichere Gebot getan hätte, während Albrecht nur den Entſcheid darüber wollte, welches Rechtsgebot den ſchleunigeren Austrag verſpräche.

Auch ſollte die Entſcheidung des Grafen nur gelten, wenn

ihm auch die Mehrheit des Zuſatzes beiſtimmte; ſomit wäre es

ausgeſchloſſen geweſen, daß ein Entſcheid gegen den Willen des

1 der ſeiner Getreuen ſtets völlig ſicher war, gefällt urde.

Immerhin wirkte die Nachricht von dem mißlungenen Sturme Herzog Wilhelms auf Soeſt doch ſo viel, daß ſich N

a) Würzburger Kr.⸗A., Standbuch 440, S. 447-448. Brief rechts an den Biſchof vom 20. Juli 1447. ) Würzburger Kr.⸗A., Standbuch 440, S. 449. Brief v. 26. Juli 1447.