408 Die Vorbereitungen zum Städtekrieg.
zu; alles andere Land, alle Neuerwerbungen, Kleinodien, Schmuck und Büchſen behielt der Kurfürſt. Auf die Gleich machung der Teile, die der alte Kurfürſt gewünſcht hatte, mußte Friedrich d. J. verzichten, damit ſein Bruder„mit größerer Würdigkeit“ als Kurfürſt auftreten konnte. Ein Sohn des Kurfürſten, nicht Friedrich d. J. ſollte nach feinem Tode den Kur fürſtenhut tragen. Y
Die unzähligen Beſtimmungen der Erbteilung, die eine unaufhörliche Beläſtigung des einen Landesteiles durch den anderen bedingt hätten, wurden beſeitigt; nur Hilfsverpflich tung!) Vorkauf und Erbrecht, ſowie die Ausſtattungsverpflich tung verwaiſter Töchter blieb beiden Teilen nach den Beſtimmungen des Vaters. Auch für die Zukunft ſorgte der neue Vertrag. Es wurde beſtimmt, daß im Falle die beiden Friedrich, ohne männliche Leibeserben zu hinterlaſſen, ſterben würden, Albrecht Kurfürſt werden ſollte. Mehrere die Einigkeit aller Brüder ſichernde Maßregeln wurden am Schluſſe des Ausgleiches feſtgeſetzt. So leicht die Teilung des Vaters den Marken Verderben hätte bringen können, ſo klug und ſtaatsmänniſch ſicherte dieſer jede Möglichkeit bedenkende Schiedsſpruch Frieden und Eintracht zwiſchen den Brüdern.
In großzügiger und weitblickender Weiſe hatten ſo die Markgrafen die ernſte Gefahr, die ihr Haus bedrohte, beſel tigt; die beiden Friedrich erklärten ſich am 26. September in Tangermünde mit der Neuordnung einverſtanden.“)
Beruhigt konnte Albrecht nach Franken zurückkehren; e! konnte hoffen, daß in den nächſten Jahren der Bruderzwiſt| Sachſen ihn nicht mehr hindern würde; er wußte, daß der Bruder in den Marken in gleichem fürſtlichem Sinne arbeiten würde, wie er es in Franken zu tun gedachte. Er konnte ſi darauf verlaſſen, daß der„Eiſenzahn“ nimmer loslaſſen würde was er einmal gepackt hatte.;
) Riedel, Cod. dipl. III, S. 280—287. ) Riedel, Cod. dipl. III, S. 292-293,