410 Die Vorbereitungen zum Städtekrieg.
1444 hatte ſogar König Friedrich den Herzog Heinrich von Landshut beauftragt, Heideck zu ſtrafen, und die Städte erſucht, den Herzog dabei zu unterſtützen.“)
Schon damals war den Städten dieſe Aufforderung wenig verlockend erſchienen. Sie befürchteten, daß, wenn ſie dem Befehle des Königs Folge leiſten würden, den Verdächtigungen wegen ihrer Adelsfeindlichkeit neue Nahrung gegeben würde. Als Diener war Heideck ihnen willkommenener wie als Feind.
„Initiis obsta“. Es galt für Albrecht, bevor er mit den Städten ſelbſt abrechnen konnte, dem Adel im ganzen Lande zu beweiſen, wie wenig ſelbſt die bedeutendſte Stadt im Reiche den zu ſchützen vermochte, der feinen Unwillen erregt hatte. Es war einer der geſchickteſten diplomatiſchen Schachzüge, den Albrecht in ſeinem„liſtenreichen“ Leben erſonnen hat, daß er gerade dieſe Frage zur Kampfſtandarte wählte.
Der Krieg war unvermeidlich;— kaum ein Städtetag war ſeit 1442 vergangen, auf dem nicht eine Stadt über ihn oder über das Nürnberger Landgericht geklagt hatte.
In der erſten Zeit ſeiner Regierung hatte König Friedrich die Appellation der Städte gegen Urteile des Landgerichtes„gnädiglich angenommen“, dem Landrichter und den Ur teilsſprechern Inhibitionsbriefe geſandt und geboten,„des Landgerichts Fürnemung gegen die Städte abzutun“.“)
Aber König Friedrich mußte bald erkennen, daß das Landgericht von ſeinen„Schriften und Geboten nichts halten wollte, was ihn wie Schmach bekümmerte“. Er forderte die Städte auf, Mittel anzugeben, durch die ſeinen Anweiſungen Nachdruck verliehen würden.
Auf einer Tagſatzung in Ulm wurde beſchloſſen, jeden Kläger, der vor dem Nürnberger Landgerichte ordnungswidrig
) Nördlinger St⸗A., Städtebundakten 1444, Nr. 215. ) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten, 1443, Nr. 208.