Die Vorbereitungen zum Städtekrieg. 411
klage, und jeden Richter des Landgerichtes, der unbefugt Recht ſpreche, durch das Rottweiler Hofgericht in die Acht erklären zu laſſen.)
Aber die„fürſichtigen“ Herren des Rottweiler Rates wollten„ſolche Neuigkeit“ nicht beginnen, ohne daß vorher der König das Rottweiler Hofgericht privilegiert hätte, ungeſetzliche Urteile des Nürnberger Landgerichtes zu kaſſieren und dazu ihm Strafgewalt über Richter und Kläger dieſes Landgerichtes übertragen hätte. Ferner ſollte der König Urteile des Landgerichtes gegen Richter des Hofgerichtes als ein für allemal ungültig erklären.
Die Rottweiler rieten der Tagſatzung dringend, dieſe Privilegien zu erwirken, ſolange noch König Friedrich auf ſeiner Krönungsreiſe im Auslande weilte, damit die Markgrafen ihre Ausfertigung nicht hintertreiben könnten.“)
„Deer günſtige Augenblick wurde damals verſäumt; ſeit dem Nürnberger Armagnaken⸗Reichstag aber dachte König Friedrich nicht mehr daran, auf die Bitten der Städte gegen Markgraf Albrecht einzuſchreiten, was in ſeiner damaligen Lage ſo viel bedeutet haben würde, als wenn er mit der Linken ſeine rechte Hand abgeſchnitten hätte.
Immer drückender empfanden vor allem die Nürnberger die Übergriffe des Landgerichtes. Sie forderten im Januar 1446 die Tagſatzung auf, eine gemeinſame Botſchaft an den König zu ſenden, die ſich bitter beſchweren ſollte, daß das Landgericht die Städte von„ihren Freiheiten und gutem alten Herkommen drängen wollte“. Nürnberg war entſchloſſen, dieſer „Unbilligkeit Widerſtand zu tun“.)
Kam es wegen der Privilegien des Nürnberger Land
herichtes zum Kriege, ſo konnte Albrecht des Eifers ſeiner Ver—
) Kördlinger St-⸗A., Städtebundakten, 1443, Nr. 210. ) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten, 1448, Nr. 211. Nördlinger St. A., Städtebundatten, 1446, Rr. 28 /.