Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
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Die Vorbereitungen zum Städtekrieg. 411

klage, und jeden Richter des Landgerichtes, der unbefugt Recht ſpreche, durch das Rottweiler Hofgericht in die Acht erklären zu laſſen.)

Aber diefürſichtigen Herren des Rottweiler Rates wolltenſolche Neuigkeit nicht beginnen, ohne daß vorher der König das Rottweiler Hofgericht privilegiert hätte, ungeſetz­liche Urteile des Nürnberger Landgerichtes zu kaſſieren und dazu ihm Strafgewalt über Richter und Kläger dieſes Land­gerichtes übertragen hätte. Ferner ſollte der König Urteile des Landgerichtes gegen Richter des Hofgerichtes als ein für alle­mal ungültig erklären.

Die Rottweiler rieten der Tagſatzung dringend, dieſe Privilegien zu erwirken, ſolange noch König Friedrich auf ſeiner Krönungsreiſe im Auslande weilte, damit die Mark­grafen ihre Ausfertigung nicht hintertreiben könnten.)

Deer günſtige Augenblick wurde damals verſäumt; ſeit dem Nürnberger Armagnaken⸗Reichstag aber dachte König Frie­drich nicht mehr daran, auf die Bitten der Städte gegen Mark­graf Albrecht einzuſchreiten, was in ſeiner damaligen Lage ſo viel bedeutet haben würde, als wenn er mit der Linken ſeine rechte Hand abgeſchnitten hätte.

Immer drückender empfanden vor allem die Nürn­berger die Übergriffe des Landgerichtes. Sie forderten im Ja­nuar 1446 die Tagſatzung auf, eine gemeinſame Botſchaft an den König zu ſenden, die ſich bitter beſchweren ſollte, daß das Landgericht die Städte vonihren Freiheiten und gutem alten Herkommen drängen wollte. Nürnberg war entſchloſſen, dieſer Unbilligkeit Widerſtand zu tun.)

Kam es wegen der Privilegien des Nürnberger Land­

herichtes zum Kriege, ſo konnte Albrecht des Eifers ſeiner Ver­

) Kördlinger St-⸗A., Städtebundakten, 1443, Nr. 210. ) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten, 1448, Nr. 211. Nördlinger St. A., Städtebundatten, 1446, Rr. 28 /.