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Die Vorbereitungen zum Städtekrieg. 429
Frage und die Klöſter verweigerten ſeitdem den Markgrafen jede Dienſtleiſtung. Dieſe ſeit 20 Jahren ruhende Forderung griff Albrecht jetzt wieder auf.
Auch der Verkauf des Reichswaldes an Nürnberg, den
einſt Albrecht als Knabe hatte mit abſchließen müſſen, gab An
laß zu immer neuen Streitigkeiten. Die Markgrafen hatten bei dem Verkaufe im Jahre 1427 ſich ausbedungen, daß ihre
Untertanen, die Weide⸗ und Holzrechte in den Wäldern hätten,
von dieſen ungeſtört weiter Gebrauch machen dürften. Albrecht
behauptete nun, die Nürnberger Waldamtleute ſchätzten das ſei
nen Leuten zuſtehende Holz nach Willkür ab. Er beklagte ſich ferner, daß das angeblich zum Schutze des Waldes erlaſſene Weideverbot des Rates ſich lediglich gegen die wohlerworbenen Rechte ſeiner Untertanen richtete; willkürlich würden dieſe von den ſtädtiſchen Förſtern gepfändet. Dagegen behauptete der Rat, daß vielfach Leute des Markgrafen, die keinerlei Recht hätten, im Walde holzten und daß jede Beſchwerde ſofort von dem zuſtändigem Forſtgerichte auf ihre Berechtigung unterſucht würde. N
; Albrecht wollte dieſen Einwand nicht gelten laſſen, da er nicht gewillt war gegen die Übergriffe der ſtädtiſchen Forſtleute bei dem vom Rate beſtelltem Forſtgerichte zu klagen.
Mit einer weiteren, das Nürnberger Landgericht betreffenden Beſchwerde Albrechts waren ſicher nicht einmal alle ſeine Verbündeten einverſtanden; ſeine Behauptung, dieſes Landgericht hätte über alle„richtende Gerichte“ zu richten, mußte auch in ihren Reihen Widerſpruch finden. Bei Anwendung dieſes Satzes, lediglich auf das Reichsgericht Nürnbergs, wird indeſſen keiner von Albrechts Freunden Einwendungen erhoben haben, zumal Albrecht von der grauſigen Blendung eines ſchlichten Mannes, des Otto Peck, der vom Nürnberger fieichsgericht an das Landgericht appelliert hatte, erzählen onnte und Beweiſe brachte, daß tatſächlich in vergangenen Zeiten Nürnberger Bürger Klagen bei dem Landgerichte anhängig gemacht hätten. N