Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
429
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Die Vorbereitungen zum Städtekrieg. 429

Frage und die Klöſter verweigerten ſeitdem den Mark­grafen jede Dienſtleiſtung. Dieſe ſeit 20 Jahren ruhende Forderung griff Albrecht jetzt wieder auf.

Auch der Verkauf des Reichswaldes an Nürnberg, den

einſt Albrecht als Knabe hatte mit abſchließen müſſen, gab An­

laß zu immer neuen Streitigkeiten. Die Markgrafen hatten bei dem Verkaufe im Jahre 1427 ſich ausbedungen, daß ihre

Untertanen, die Weide⸗ und Holzrechte in den Wäldern hätten,

von dieſen ungeſtört weiter Gebrauch machen dürften. Albrecht

behauptete nun, die Nürnberger Waldamtleute ſchätzten das ſei­

nen Leuten zuſtehende Holz nach Willkür ab. Er beklagte ſich ferner, daß das angeblich zum Schutze des Waldes erlaſſene Weideverbot des Rates ſich lediglich gegen die wohlerworbenen Rechte ſeiner Untertanen richtete; willkürlich würden dieſe von den ſtädtiſchen Förſtern gepfändet. Dagegen behauptete der Rat, daß vielfach Leute des Markgrafen, die keinerlei Recht hätten, im Walde holzten und daß jede Beſchwerde ſofort von dem zuſtändigem Forſtgerichte auf ihre Berechtigung unter­ſucht würde. N

; Albrecht wollte dieſen Einwand nicht gelten laſſen, da er nicht gewillt war gegen die Übergriffe der ſtädtiſchen Forſtleute bei dem vom Rate beſtelltem Forſtgerichte zu klagen.

Mit einer weiteren, das Nürnberger Landgericht betref­fenden Beſchwerde Albrechts waren ſicher nicht einmal alle ſeine Verbündeten einverſtanden; ſeine Behauptung, dieſes Landgericht hätte über allerichtende Gerichte zu richten, mußte auch in ihren Reihen Widerſpruch finden. Bei Anwen­dung dieſes Satzes, lediglich auf das Reichsgericht Nürnbergs, wird indeſſen keiner von Albrechts Freunden Einwendungen erhoben haben, zumal Albrecht von der grauſigen Blendung eines ſchlichten Mannes, des Otto Peck, der vom Nürnberger fieichsgericht an das Landgericht appelliert hatte, erzählen onnte und Beweiſe brachte, daß tatſächlich in vergangenen Zeiten Nürnberger Bürger Klagen bei dem Landgerichte anhän­gig gemacht hätten. N