Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
430
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430 Die Vorbereitungen zum Städtekrieg.

Mit Recht wies dagegen der Rat darauf hin, daß die Stadt mit ihren Leuten und Gütern wiederholt von der Juris­diktion des Landgerichtes befreit worden wäre. Peck wäre ein Bauer des Abtes von St. Egidien; er hätte ſich überhaupt geweigert, das Reichsgericht anzuerkennen und hätte das Kloſter mit Raub und Brand bedroht; zur Strafe wäre er geblendet worden. Den wohlerworbenen Rechten der Stadt könnte das rechtsbrüchige Verhalten Einzelner keinen Abbruch tun; zumal nicht mehr feſtgeſtellt werden könnte, ob vor Jahr­zehnten ſich nicht ein Kläger oder ein Beklagter dem Land­gerichte gegenüber als Nürnberger ausgegeben hätte, der kein Recht zu dieſer Angabe gehabt habe.

Ferner beklagte ſich Albrecht, daß die Nürnberger, um ſeine Zollſtätten bei Schwabach und Roth zu umgehen, eine neue Straße über Katzwang gebaut hätten. Als er dieſe Straße geſperrt habe, hätte der Rat den Verhau wegräumen laſſen.

Dagegen behaupteten die Nürnberger, daß die Straße

über Katzwang bereits im Urteile erwähnt würde, das Herzog Friedrich von Bayern zwiſchen dem Burggrafen und der Stadt in dem Streite über die Zölle im Jahre 1386 geſprochen hätte. Obgleich in dieſem Urteile für alle Zeit die verzollbaren Waren, die Höhe des Zolles, die Zollſtätten beſtimmt würden, hielten ſich die Markgrafen in keiner Weiſe mehr an dieſe Entſchei­dung; ja, ſie hätten ſogar in Baiersdorf und Schwabach neue Zullſtätten errichtet.

Als einen ſchweren Eingriff in ſein Geleitsrecht betrach­tete Albrecht die Umfriedung, die der Rat drei Meilen im Um kreiſe der Stadt hatte anbringen laſſen. Die Burggrafen hatten von je das Recht gehabt, auf allen vier Straßen, die nach Nürnberg führten, bis an die Tore der Stadt und von dieſen fort zu geleiten. Nicht genug, ſo beſchwerte ſich Albrecht, daß der Rat ihm durch die Umfriedung 12 Meilen Geleit abſchnitt, ſogar im Burggrafentum ſelbſt hätte der Rat ſich unterſtanden, durch Gewappnete Geleit zu geben.