432 Die Vorbereitungen zum Städtekrieg.
Heideck nicht unrecht gehandelt, ſo wäre er durch ſeine adelige Geburt unzweifelhaft höher geſtellt, als ein Nürnberger Bürger; ein Niederer dürfte aber niemals über einen Höheren, ſelbſt wenn dieſer es zugäbe, Recht ſprechen.
Durch die Zuſtimmung der Parteien würde allein richterliche Gewalt nicht jemandem gegeben, dem ſie nach gemeinem Rechte nicht zuſtände; nur der römiſche König dürfte Ausnahmen anbefehlen.
Klug ſtärkte Albrecht ſo im eigenſten Intereſſe die Eiferſucht der Edlen gegen die Städter und griff zugleich ein Leben? intereſſe der Städte an, deren Hoffnung auf Einfluß und Machterweiterung im weſentlichen auf die Indienſtſtellung ihrer edlen Nachbarn und Angliederung ihres Beſitzes an das Stadtgebiet beruhte. Mit Nachdruck betonte der Rat, daß die Stadt„länger, als jemand denken könnte, Grafen, Ritter, Knechte und arme Leute“ in ihren Dienſt genommen hätte, unter dieſen auch Ahnherren des Herren von Heideck; der Rat hätte auch ſtets das Recht gehabt, alle ſeine Diener zu vertreten. Was ihre Vorfahren geübt und getan hätten, würden auch ſie zu verantworten wiſſen.“)
So ſchroff ſtanden ſich die Parteien gegenüber. Ale Fürſten und Städte des Reiches wurden durch die Kanzleien in Ansbach, Nürnberg und Heideck mit Klage, Verantwortung und Widerklage bekannt gemacht; noch verwickelter wurde die Sachlage dadurch, daß Herzog Albrecht von München behauptete, Stadt und Schloß Heideck liege im Machtbereiche feines Landgerichtes Hirſchberg. f
Immer drohender ballten ſich am politiſchen Himmel die Wolken.
Recht alſo gewidmet oder von römiſchen Kaiſern, Königen und dem heiligen römiſchen Reiche mit Freiheiten alſo geziert ſein, daß ſie des heiligen Reichs Freiherrn verſprechen, verteidigen oder Rechts von ihnen helfen ſollen, wann ſie des keinen Gewalt haben“.
) Nürnberger Kr.⸗A., Relationenband 484, S. 96—98.