Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
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435
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Die Vorbereitungen zum Städtekrieg. 435

unmündigen Königs von Böhmen Ladislaw die Pfandinhaber­ſchaft der Lauſitz.)

Aber Markgraf Friedrich wehrte geſchickt die Gefahr ab; er kaufte von den nunmehr mündig gewordenen beiden Jakob von Polenz die Pfandinhaberſchaft') und rückte in Begleitung Albrechts in die Lauſitz ein. Das Land und die Städte hul­digten ihm,) fügten ſich auch feinem Verbote, dem vom Kur­fürſt Friedrich von Sachſen zur Verleſung des kaiſerlichen Ge­botsbriefes nach Senftenberg) ausgeſchriebenen Tag zu be­ſuchen. Während Markgraf Friedrich in der glücklichen Lage desbeati possidentis, mit dem heftig erzürntem Kurfürſten von Sachſen, dem römiſchen Könige und den böhmiſchen Land­ſtänden verhandelte,) eilte Albrecht wieder nach Franken.

Am 27. Dezember traf er in Cadolzburg ein;) vor allem lag ihm daran, ſeinen Onkel Heinrich, den mächtigen Herzog von Landshut, für ſeine Pläne zu gewinnen. Heinrich ſchul­dete ihm Dank für ſeine Hilfe im Ingolſtädter Erbſchaftsſtreite und für die Vermittlung im Streite mit den drei Grafen von Ottingen, die die Entſcheidung über alle Streitfragen auf Albrechts Bitte den edlen Räten des Herzogs überlaſſen hatten.

) Zu dieſer Erklärung für den jungen Ladislaw hatte König Friedrich ohne Zuſtimmung der böhmiſchen Landſtände kein Recht.

2) Kotelmann, Geſch. d. älteren Erwerbungen der Hohen­zollern in der Niederlauſitz, S. 22.

) Riedel, Cod. dipl., II, 4, S. 413416.

) Senftenberg hatte Kurfürſt Friedrich von Sachſen von Niko­laus von Polenz gekauft und während des Einmarſches der Branden­burger beſetzt.

) v. Laneizolle, Geſch. d. Bildung des preuß. Staates, S. 323. Kurfürſt Friedrich ließ ſich von Podiebrad im Namen der Krone Böh­mens mit der Lauſitz belehnen. Ohne Zuſtimmung König Ladislaws 1 ſeines Vormundes war dieſe Belehnung rechtlich ſo ungültig, wie

ie des Sachſen durch König Friedrich. 9 Nürnberger Kr.⸗A., Relationenband 484, S. 108. ) German. Muſeum, Fränk. Kreis Brandenburg, 7. Oktober

1448, K. B. Reichsarchiv, Tom. VI, S. 379386.

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