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Die Vorbereitungen zum Städtekrieg. 453
Schloß⸗ oder Waldkaufes keine den Gegenwert beträchtlich überſteigende Summe zu zahlen gedachte, hatten die Ratsboten berufenen und unberufenen Vermittlern, die heimlich während der öffentlichen Verhandlung einen ſolchen Vergleich angeregt hatten, ſtets erklärt.
Überraſchend jedoch war es, daß die Ratboten ſich weigerten, auf die von Nürnberg angenommenen Vermittler Recht zu bieten; ſelbſt die Freunde der Stadt hielten mit ihrer Anſicht über ſolchen Starrſinn nicht zurück. Noch einmal nahmen die vier ſtädtiſchen Abgeordneten ſich Bedenkzeit, noch einmal berieten ſie eingehend mit den anderen Ratsboten und zogen Räte der befreundeten Fürſten zu ihrer Beratung hinzu. Es wurde beſchloſſen, für Nürnberg und Konrad von Heideck auf die fünf fürſtlichen Vermittler Recht zu bieten, mit der Bedingung, daß König Friedrich dieſes Rechtsgebot billige. Die Streitsteile ſollten den König um ſeine Genehmigung durch Botſchaften erſuchen.
Eine Ausſchaltung des Königs als Richter in dieſer Sache, ohne ſeine Einwilligung wäre für Nürnberg unmöglich, da der König bereits durch ſeinen Gebotsbrief die Angelegenheit vor ſeinen Richterſtuhl gezogen hätte; auch die Klagen des Markgrafen„Regalien“ der Stadt beträfen, über die nur der König zu entſcheiden hätte. 4
Die markgräflichen Räte lehnten dieſen Gegenvorſchlag ab.) Dr. Knorr wird, wie bereits in der öffentlichen Verhandlung, erklärt haben, es wäre„leichtfertig Fürbringung“, die Rechte und Regalien ſeines Herrn anzutaſten und dann Recht zu bieten; er konnte jetzt hinzufügen, es wäre erwieſen, daß die Nürnberger jedem ſchleunigem Austrage des Streites aus dem Wege gingen. 905| ——
) Sie„derachteten ihn“, erzählt der Nürnberger Berichterſtatter.