Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
484
Einzelbild herunterladen

484 Der Städtekrieg.

3

geordnet, daß jeder Bürger gemäß ſeinem Vermögen ſich mit Getreide für mindeſtens zwei Jahre verproviantieren ſollte.

In den erſten Monaten des Krieges ſetzte der Rat einen beſtimmten Preis für jede Getreideart feſt und kaufte dann ſelbſt im Verlaufe des Krieges zum Weiterverkauf den größten Teil der Vorräte auf. Es gelang dem Rate, durch dieſe Maß­regel die Stadt vor einer Teuerung der notwendigen Lebens­mittel zu bewahren.

Die Beutezüge der Nürnberger Truppen brachten ſtets friſches Fleiſch in die Stadt. Zeitweiſe war es in der Stadt ſo billig, daß das Pfund Rindfleiſch mit nur 5 Heller bezahlt wurde; niemals ſtieg der Preis über 8 Heller.

Die Armen, die Verwundeten und die mittelloſen Ge­fangenen wurden ohne Entgelt aus den großen, vom Rate er­richteten Stadtküchen geſpeiſt, für die nach jedem Beutezuge das zehnte Stück Vieh abgeliefert werden mußte.

Die Gefangenen, die auf den Zügen gemacht waren, wurden auf dem der Stadtküche nächſtgelegenem Turme bei St. Katharina untergebracht. Nach ihrem, meiſt den Stock meiſtern bekannten Vermögen wurden ſie eingeſchätzt; jeder Gefangene mußte ſich verpflichten, die Loſung zu bezahlen. Bauern, die ſich weigerten, dieſe Verpflichtung einzugehen, WU den in den Stock gelegt.

Ein gleiches Schickſal traf dieBöcke und Buben, die in roher Weiſe auf eigene Fauſt gegen die Stadt Krieg führten.

Viele Gefangene wurden beurlaubt, doch mußten ſie fi eidlich verpflichten, der Stadt in keiner Weiſe zu ſchaden und ſic an einem vorher beſtimmten Tage wieder in Nürberg zu Stellen.

So hatte der Rat alles bis auf das ſcheinbar Unwejent liche in muſtergültiger Weiſe geordnet.)

Aber mehr noch, als alle Sorgfalt des Rates, ſtärkte drei D Dinge die Widerſtandsfähigkeit Nürnbergs die Popular

1) Die ganze Schilderung nach den von Bürgermeiſter Schütte verzeichneten Ordnungen, Städte⸗Chron. II. S. 229237.