Der Städtekrieg. 509
ſcheiden. Auch die Bemühungen der Vermittler, den Grafen Ulrich von Württemberg mit Eßlingen, Jakob von Baden mit Rothenburg, Reutlingen, Rottweil und Weil zu verſöhnen, waren vergeblich.“) So ſchien auch der Lauinger Tag ergebnislos verlaufen zu müſſen.
Da wieſen zwei der anweſenden Vermittler, der Biſchof von Augsburg und Herzog Heinrich, einen Gebotsbrief des Königs vor,) der ihnen und dem Erzbiſchof von Mainz befahl, entweder die Parteien auszuſöhnen oder im Namen des Königs dem Markgrafen und Nürnberg einen Waffenſtillſtand zu gebieten, der ſo lange währen ſollte, bis der König ſelbſt den Streit entſchieden hätte.)
Als königliche Kommiſſare ſich des dritten Beauftragten mächtigend,“) ſetzten Herzog Heinrich und der Biſchof von Augsburg den Parteien einen Waffenſtillſtand, der am 28. Auguſt 1440 beginnen und am 29. September 1450 enden ſollte.
Der Beſitzſtand am Anfangstage des Waffenſtillſtandes ſollte für feine Dauer maßgebend fein. Im Namen des Königs drohten ſie der Partei, die dieſen Waffenſtillſtand nicht halten würde, Verluſt ihrer Rechte und Privilegien an; auch ſollte die ungehorſame Partei der gehorſamen 500 Mark Gold und n viel der Kammer des Königs zu zahlen verpflichtet ſein.“
Da der Erzbiſchof von Mainz ſofort und ohne jeden Vor
) K. B. Reichsarchiv, Neuenburger Kopialbuch, VIII. S. 243. wü Nach Erhard Schürſtabs Bericht kam dieſer Gebotsbrief erſt vährend der Verhandlungen in Lauingen an, Manufkript der Münchener Hofbibliothek, S. 166.
l 3) Mitteilung des Königs an Nürnberg. Nürnberger Kr.⸗A.,
„R. 108/1, Bd. IV. Nr. 110. Die königliche Kommiſſion, Städte
S. 163164. K. B. Reichsarchiv, Neuenburger Kopialbuch, VIII. S. 243.
5) Städte⸗Chron. II 163—167. Quell. z. b! Geſch., II. S. 1 e e ee