Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
511
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Der Städtekrieg. 511

boten weigerten ſich ſchon in Lauingen, den Gebotsbrief anzu­nehmen, da ſie nur zu gütlichen Verhandlungen, nicht aber zu der Entgegennahme eines bindenden Spruches beauftragt wären. Sie erinnerten daran, wie wenig ſich ihr Gegner um die früheren, direkt vom Könige geſandten Gebotsbriefe geküm­mert hätte, ſobald ſie ihm nicht genehm geweſen waren. Die königlichen Beauftragten mußten ihren Spruchbrief durch einen eigenen Geſandten dem markgräflichen Rat Wilhelm Schenk von Geyer der Stadt zuſtellen laſſen.)

Durchlöchert und ohne beſtändigen Grund ſchien wie den nach Lauingen geſandten Ratsherrene) auch dem Rate von Nürnberg dieſer Waffenſtillſtand; nur unter Vorbehalt aller Rechte der Stadt nahm der Rat ihn an.) Bald bildete ſich im Rate eine Mehrheit gegen die Einhaltung dieſes Waffen­ſtillſtandes; auch die ſchwäbiſchen Städte wünſchten die fernere Beteiligung Nürnbergs am Kriege.

Im Rate gedachte man der Ausflüchte und Winkelzüge, die es dem Gegner in einem Prozeſſe am königlichem Hofe ſchließlich doch möglich machen würden, feine Eroberungen zu behalten. Überhaupt ſchien dem Rate die Einhaltung des Vaffenſtillſtandes unmöglich, ſolange Albrecht Helfer der Württemberger und Badener, Nürnberg Bündner der ſchwä­biſchen Städte wäre, und dieſe ſich weiter bekämpften.

König Friedrich hatte vergeſſen, ſeine Kommiſſare zu beauftragen, auch den Gegnern in Schwaben und Baden einen Vaffenſtillſtand zu gebieten. So hatten ſelbſt die Kommiſſare kein allzu großes Vertrauen in den Beſtand des von ihnen

Stödl,Schenk v. Geyer war damals abgeſagter Feind der Stadt, vgl. Städte⸗Chron. II, S. 427.

) Nürnberger Kr.⸗A., Briefbücher XX. S. 142143. A) K. B. Neichsarchiv, Neuenburger Kopialbuch, Bd. VIII. S. 246. 4 ns an unſer Notdurft und Gerechtigkeit unſchedlich, vgl. Nürnberger kr.⸗A., Briefbücher XX, S. 175.

) K. B. Reichsarchiv, Neuenburger Kopialbuch VIII,. S. 243.