Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
512
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512 Der Städtekrieg.

angeordneten Waffenſtillſtandes. Bevor König Friedrich ihrem Erſuchen nachkommen konnte, den Eßlinger Zoll bis zu einer rechtlichen Entſcheidung aufzuheben und allen am Kriege beteiligten Parteien Frieden zu gebieten,) hatte ſchon der Rat Nürnbergs gegen den in Lauingen gefällten Spruch appelliert und nach kurzem Zaudern,) wohl auch erzürnt über einige Frie­densbrüche markgräflicher Untertanen, den Waffenſtillſtand gebrochen.

Vor allem fochten die Nürnberger die Lauinger Ent­ſcheidung an, da ſie nur von zwei Kommiſſaren ausgeſprochen wäre, der dritte aber erſt nachträglich ohne Verhör der beiden. Parteien ſeine Zuſtimmung zu dem Spruche gegeben hätte.

Auch widerſpräche es, jo führte die Appellationsſchrift aus, den früheren, direkt vom Könige ausgegangenen Gebots­briefen, wenn Albrecht die wider das königliche Gebot gewonne nen Schlöſſer behalten dürfte.

Die Kommiſſare hätten ferner vergeſſen, namentlich Felt zuſtellen, welchen Beſitz der Markgraf, welchen die Stadt ge­wonnen hätte. Ein Bote überbrachte den Kommiſſaren die Be­rufung des Rates gegen ihren Spruch.) Trotz ihres in Ingol­ſtadt gegebenen Verſprechens verharrten auch nach dieſer offe nen Ungehorſamkeitserklärung der Biſchof von Augsburg und Herzog Heinrich in ihrer Neutralität. Sie unterſchieden wohl

1) K. B. Reichsarchiv, Neuenburger Kopialbuch VIII, S. 246250. Witte, Reg. III, 6990.

2) Auf die Anfrage Albrechts, ob Nürnberg den Waffenſtillſtand zu halten gedächte, teilte der Rat ihm mit, daß er ſeine Antwort direlt den königlichen Kommiſſaren zugehen laſſen würde. Bamberger Kr., S. 1, K. 1, L. 3, F. 2. Riedel(Krieg uſw., a. a. O., S. 685) ſagt mit Unrecht, der Kaiſer habe die Appellation der Nürnberger ange nommen. Der Bruch des Lauinger Waffenſtillſtandes wurde von nun an ein neuer Klagepunkt des Markgrafen.

3) Böhme, Heinrich d. J. Reuß, a. a. O., S. 60.

9 K. E. Reichsarchiv, Neuenburger Kopialbuch, Bd. VIII, S. 2% Nürnberger Kr.⸗A., S. VI, R. 108/1, Bd. IV, Nr. 6.