Der Städtekrieg. 521
Am 12. September ernannte der römiſche König ſeine Räte Hans von Neitperg und Hans von Stahremberg, ſowie den Erzbiſchof von Mainz, Herzog Heinrich und den Biſchof von Augsburg zu Kommiſſaren. 446% a i
Die Wiederwahl der drei Fürſten war um ſo auffälliger, als König Friedrich ſeine Mißbilligung über ihren in Lauingen gefällten Spruch dem Geſandten Nürnbergs, Muffel, nicht verhehlt hatte und der Erzbiſchof von Mainz bereits offen den Städten abgeſagt hatte.
König Friedrich berechtigte dieſes Mal nicht nur alle 5 Kommiſſare, ſondern ſelbſt drei von ihnen ohne die anderen in dem Streite der Markgrafen mit Nürnberg, des Württembergers mit Eßlingen, der Markgrafen von Baden mit Rothenburg und Rottweil in ſeinem Namen einen Waffenſtillſtand zu gebieten. Mit ſchwerer Geldbuße und ſeiner höchſten Ungnade bedrohte er die widerſpenſtige Partei, die ſich dem Schiedsſpruche ſeiner Beauftragten nicht fügen würde.
Was galten ſolche Drohungen, da der, der fie ausſprach, nicht die Macht, ja nicht einmal den ernſten Willen hatte, ihnen durch Taten Nachdruck zu verſchaffen.
Den im Namen des Königs mit Androhung hoher Strafe gebotenen Waffenſtillſtand hatten die Nürnberger unter nichtigem Vorwande gebrochen.
Jetzt empfingen ſie mit der neuen königlichen Verfügung nicht etwa zugleich eine drohende Warnung vor neuem Ungehorſan,, ſondern nur einen Entſchuldigungsbrief. ; Die neue Kommiſſion habe er nur abgeordnet, ſo ſchrieb er König,„damit Ihr Euch beiderſeits nach Gelegenheit der1 Sachen nicht dürft beſchwert bedünken“. Die Nürnberger nit den der üblen Nachrede nicht glauben, daß der Markgraf at ſeinem Wiſſen und Willen, dieſen Krieg führe; in der
at hätte er großes Mißfallen an dem Vorgehen des Mark
) K. Bamberger Kr.⸗A., Märkers Katalog 1904, Nr. 94.