Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
521
Einzelbild herunterladen

Der Städtekrieg. 521

Am 12. September ernannte der römiſche König ſeine Räte Hans von Neitperg und Hans von Stahremberg, ſowie den Erzbiſchof von Mainz, Herzog Heinrich und den Biſchof von Augsburg zu Kommiſſaren. 446% a i

Die Wiederwahl der drei Fürſten war um ſo auffälliger, als König Friedrich ſeine Mißbilligung über ihren in Lau­ingen gefällten Spruch dem Geſandten Nürnbergs, Muffel, nicht verhehlt hatte und der Erzbiſchof von Mainz bereits offen den Städten abgeſagt hatte.

König Friedrich berechtigte dieſes Mal nicht nur alle 5 Kommiſſare, ſondern ſelbſt drei von ihnen ohne die anderen in dem Streite der Markgrafen mit Nürnberg, des Württem­bergers mit Eßlingen, der Markgrafen von Baden mit Rothen­burg und Rottweil in ſeinem Namen einen Waffenſtillſtand zu gebieten. Mit ſchwerer Geldbuße und ſeiner höchſten Un­gnade bedrohte er die widerſpenſtige Partei, die ſich dem Schiedsſpruche ſeiner Beauftragten nicht fügen würde.

Was galten ſolche Drohungen, da der, der fie ausſprach, nicht die Macht, ja nicht einmal den ernſten Willen hatte, ihnen durch Taten Nachdruck zu verſchaffen.

Den im Namen des Königs mit Androhung hoher Strafe gebotenen Waffenſtillſtand hatten die Nürnberger unter nich­tigem Vorwande gebrochen.

Jetzt empfingen ſie mit der neuen königlichen Verfügung nicht etwa zugleich eine drohende Warnung vor neuem Un­gehorſan,, ſondern nur einen Entſchuldigungsbrief. ­; Die neue Kommiſſion habe er nur abgeordnet, ſo ſchrieb er König,damit Ihr Euch beiderſeits nach Gelegenheit der­1 Sachen nicht dürft beſchwert bedünken. Die Nürnberger nit den der üblen Nachrede nicht glauben, daß der Markgraf at ſeinem Wiſſen und Willen, dieſen Krieg führe; in der

at hätte er großes Mißfallen an dem Vorgehen des Mark­

) K. Bamberger Kr.⸗A., Märkers Katalog 1904, Nr. 94.