542 Der Städtekrieg.
„Nachdem die Boten, wie auf den früheren Tagen, ihre Vaterſtadt gegen die Beſchwerden Albrechts zu rechtfertigen verſucht, und ihre eigenen Klagen gegen die Markgrafen vorgebracht hatten, erhoben ſie beſonders bittere Vorwürfe gegen den Biſchof von Bamberg. Er, der ihr„geiſtlicher Vater und Vorgeher“ hätte fein ſollen, habe als Erſter noch vor der Abſage die Güter Nürnberger Bürger beſchlagnahmt; auch hätte der Biſchof der Stadt als Helfer Albrechts abgeſagt, bevor der Fehdebrief des Markgrafen in der Stadt eingetroffen wäre.
Albrecht ſelbſt verteidigte den alten Freund. Der Biſchof wäre ein frommer Fürſt aus gutem Hauſe; ihm hätte ſein Vater Kurfürſt Friedrich noch auf dem Totenbette ſeine Söhne empfohlen. Der Biſchof habe an dem gleichen Tage wie alle anderen Fürſten der Stadt wegen ihrer Rechtsverletzungen abgeſagt; aber bereits während des Aufgebotes die Ausfuhr aller Güter aus der Stadt unterſagt.
Auch der Erörterung über die Befugniſſe ſeines Landgerichtes wich Albrecht nicht aus; er erklärte offen, daß Kaiſer und Kurfürſten das Nürnberger Landgericht privilegiert hätten,„zu richten, über alle richtende Gerichte“.)
Am meiſten Beifall fand Albrecht aber, als er die Sache des Adels und der Geiſtlichkeit nach Vorbringung ſeiner eigenen Klagen und Beſchwerden gewandt führte.
An einer Reihe von Beiſpielen zeigte er wie Nürnberg mit immer neuen Mitteln verſucht hätte, einzelne Adelige ſich botmäßig zu machen und das Anſehen des ganzen Standes zu mindern.
Klagte ein Verbrecher auf der Folter einen Edlen des Straßenraubes an, ſo wäre der ſeines Lebens nicht mehr ſicher, bis er ſich dem Rate geſtellt und demütig ſein Urteil erwartet hätte. ö
) Münchner Hofbibl. Verantw. Libell uſw. S. 111.