Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
545
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Der Städtekrieg. 545

Eine Reihe von Behauptungen Albrechts, die den Über­mut der Stadt gegen Adel und Geiſtlichkeit nachweiſen ſollten, beſtritten die Abgeordneten als unrichtig; bei anderen ſuchten ſie das Vorgehen der Stadt als wohlberechtigt, die Angaben Albrechts als übertrieben hinzuſtellen.|

Voll Hohn fragten fie, wer denn eigentlich den Mark grafen beauftragt hätte, nun auch die Intereſſen ihrer eigenen Geiſtlichkeit zu vertreten.

Der Pfalzgraf ſah ſo ſeine anfänglichen Befürchtungen ſich immer mehr verwirklichen. Durch das öffentliche Verhör wurde die Stimmung der Parteien nur gereizter.

Er ſchlug deshalb den Abgeordneten der Städte vor, mit Ausſchluß der Öffentlichkeit weiter zu verhandeln und teilte ihnen zugleich mit, daß Albrecht es ihm überlaſſen hätte, Ver­gleichsvorſchläge zu machen.}

Die Städtebotſchaft ſandte nach eingehender Beratung eine Sechſerkommiſſion an den Pfalzgrafen ab, die ihm ihre Einwilligung zu der geheimen Verhandlung überbrachte und ihn um Mitteilung ſeiner Vorſchläge bat. 155 5

Der Pfalzgraf ſchlug der Kommiſſion vor, daß zuerſt ein allgemeiner Landfriede vereinbart würde und dann nach dem Schwinden der gegenſeitigen Erbitterung über die Beſchwer­den beider Parteien entſchieden werden ſollte. 126

Die Städteboten lehnten dieſen Vorſchlag ebenſo höflich wie entſchieden ab. Die Artikel und Klauſeln der Landfrieden hätten bisher nur dazu gedient, Städterechte zu beſchneiden. Sie hätten auch keinerlei Vollmacht, ſolchen Vertrag abzuſchließen, ſondern ſeien lediglich beauftragt, die Klagen der Städte vorzubringen, gegen die der Fürſten ſich zu verantworten und wenn möglich die Zwiſtigkeiten beizulegen. Einen Frieden abzuſchließen, ohne daß auch nur eine Frage, die zum Kriege gedrängt hätte, erledigt wäre, ſchiene ihnen verkehrt. LE Markgraf Albrecht Achilles J. 35