Der Städtekrieg. 547
Denn einen Frieden, wie ihn die Nürnberger wünſchten, hätten fie Albrecht nur nach einer Niederlage diktieren können; ſolange beide Gegner aufrecht einander gegenüberſtehen, muß jeder Friede notwendig ein Kompromiß ſein.
Selbſt den Boten der von Nürnberg eingeladenen neutralen Städte ſchien der Standpunkt der Nürnberger allzu ſchroff.
Sie ſchlugen den Abgeordneten vor, dem Markgrafen gegen Herausgabe aller Eroberungen, Verzicht ſeiner Rechte auf den Goſtenhof, den Kloſterſchutz und auf die Gerichtshoheit in der Stadt„ein rechtliches Begnügen in Freundſchaft“ auszuzahlen. Die Nürnberger ſollten ſich nach dieſem Vorſchlage ferner verpflichten, keine weiteren Güter außerhalb der Stadt zu erwerben, die Landwehr an den Stellen niederzureißen, wo ſie dem Handel und Wandel der Markgräflichen in der Tat ſchädigte; ſie ſollten fernerhin die Rechte Albrechts auf Zoll, Geleit und Wildbann, in ihrer Umgebung nicht antaſten und die Reſervatrechte einiger Untertanen Albrechts auf den Reichswald achten.
Sogar die Boten der ſchwäbiſchen Städte legten den Nürnbergern nahe, wenigſtens die ihnen abgewonnenen Schlöſſer abzukaufen, um dem Kriege ein Ende zu machen; die darüber hinaus angebotene Ablöſung einiger Rechte und Forderungen Albrechts rieten fie dagegen abzulehnen.) Ohne ſich durch das verſtändige Einlenken ihrer Bundesgenoſſen oder durch das Drängen der neutralen Städteboten irgendwie beeinfluſſen zu laſſen, machten die Nürnberger Abgeordneten ihren Gegenvorſchlag. Sie verlangten, daß alle Streitfragen nach dem oft wiederholten Verlangen des Rates beigelegt werden ſollten; Zölle und Geleit ſollten nach dem Entſcheide Herzog Friedrichs von Bayern aus dem Jahre 1386, der Wildbann nach dem Verkaufsbriefe des alten Kurfürſten Friedrich, ——ä—
) Münchener Hofbibl. Manuſtr. Verantw. Libell S. 214. 35*