Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
547
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Der Städtekrieg. 547

Denn einen Frieden, wie ihn die Nürnberger wünſchten, hätten fie Albrecht nur nach einer Niederlage diktieren können; ſolange beide Gegner aufrecht einander gegenüberſtehen, muß jeder Friede notwendig ein Kompromiß ſein.

Selbſt den Boten der von Nürnberg eingeladenen neu­tralen Städte ſchien der Standpunkt der Nürnberger allzu ſchroff.

Sie ſchlugen den Abgeordneten vor, dem Markgrafen gegen Herausgabe aller Eroberungen, Verzicht ſeiner Rechte auf den Goſtenhof, den Kloſterſchutz und auf die Gerichts­hoheit in der Stadtein rechtliches Begnügen in Freundſchaft auszuzahlen. Die Nürnberger ſollten ſich nach dieſem Vor­ſchlage ferner verpflichten, keine weiteren Güter außerhalb der Stadt zu erwerben, die Landwehr an den Stellen niederzu­reißen, wo ſie dem Handel und Wandel der Markgräflichen in der Tat ſchädigte; ſie ſollten fernerhin die Rechte Albrechts auf Zoll, Geleit und Wildbann, in ihrer Umgebung nicht antaſten und die Reſervatrechte einiger Untertanen Albrechts auf den Reichswald achten.

Sogar die Boten der ſchwäbiſchen Städte legten den Nürnbergern nahe, wenigſtens die ihnen abgewonnenen Schlöſſer abzukaufen, um dem Kriege ein Ende zu machen; die darüber hinaus angebotene Ablöſung einiger Rechte und For­derungen Albrechts rieten fie dagegen abzulehnen.) Ohne ſich durch das verſtändige Einlenken ihrer Bundesgenoſſen oder durch das Drängen der neutralen Städteboten irgendwie be­einfluſſen zu laſſen, machten die Nürnberger Abgeordneten ihren Gegenvorſchlag. Sie verlangten, daß alle Streitfragen nach dem oft wiederholten Verlangen des Rates beigelegt wer­den ſollten; Zölle und Geleit ſollten nach dem Entſcheide Her­zog Friedrichs von Bayern aus dem Jahre 1386, der Wild­bann nach dem Verkaufsbriefe des alten Kurfürſten Friedrich, ä

) Münchener Hofbibl. Manuſtr. Verantw. Libell S. 214. 35*