Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
553
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Der Städtekrieg. 553

Aber die durchnäßten und in der Eile zuſammengeraff­ten Leute konnten dem Anprall der Reiſigen Nürnbergs, die mit dem Schlachtrufunſere liebe Frau heranſtürmten, nicht widerſtehen. Die Ordnung der Markgräflichen löſte ſich auf; in wilder Flucht ſuchte jeder Schwabach zu erreichen.|

Albrecht ſelbſt ſoll Helm und Panzer, um ſchneller fliehen zu können, von ſich geworfen und ohne Schutzwaffe, nur auf ſein Schwert vertrauend, ſich durchgehauen haben. Wie er es als Jüngling wohl auf Turnieren zu tun pflegte, ſo wehrte er ſich jetzt im ernſtem Kampfe. Zweimal wurde er geſtellt, beide Male ſchlug er ſich durch.);

Kunz von Kaufungen, ſo erzählt ſpäter die Sage, habe auf dem Schafotte geſtanden, daß er Albrecht in der Tat ge­fangen, verräteriſcherweiſe aber freigelaſſen hätte.?)! Alngeheuer war der Jubel in Nürnberg über dieſen erſten aus eigener Kraft errungenen Erfolg. Die Führer der Reiſi­gen, Reuß von Plauen und Jobſt Tetzel, waren die Helden des Tages, denn nur die Reiſigen hatten den Sieg erfochten, das Fußvolk war am Weiher erſt nach der Entſcheidung angelangt; in blinder Wut hätten nach den Nürnberger Berichten die Knechte, die zum Kampfe zu ſpät gekommen waren, die auf dem Boden liegenden verwundeten Feinde niedergemacht.

Nach den, obgleich ſofort nach der Schlacht geſchriebenen, dennoch bereits übertriebenen Berichten aus dem Nürnberger Lager ſollen 80 Feinde auf der Wahlſtatt geblieben, 100 ge­fangen worden ſein; 150 markgräfliche Pferde wurden einge­fangen; die Paniere der Markgrafen Johann und Albrecht und das Banner Herzog Ottos von Bayern konnten die Nürnberger

) Jobft Tetzel ſchreibt:und der Markgraf Albrecht wurde zu zweien Malen angeſetzt, daß er kaum davonkam. In Tuchers Memo­rial, Städte⸗Chron. X, S. 177.Der Markgraf ward flüchtig und ent­dann mit aller Not ſelbzehent nach Schwabach. Auch Graf Johann von Naſſau, der ſich im Heere befand, konnte ſich retten. Menzel, Geſch. v. Naſſau, Bd. I, S. 265. 19085

Schäfer, Der Prinzenraub, S. 42 und Beilage C.