Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
573
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Der Städtekrieg.

Inzwiſchen würben die Nürnberger Böhmen und Schweizer, Markgraf Albrecht Huſſiten, die Herren von Baden und Württemberg Armagnaken. Immer weitere Kreiſe zöge der Krieg und bald würde ſich im ganzem Reiche kein Fürſt mehr finden, der unparteiiſch den Streit ſchlichten könnte. Die Berechtigung der Kommiſſion aber, eine Ent­ſcheidung zu fällen, würde von den Abgeordneten der Fürſten beſtritten; unter ſolchen Umſtänden wäre eben nur von gütlicher Vermittlung ein dauernder Friede zu hoffen.

Nach längerer Beratung antworteten die Städteboten dem Herzog: Hätten die Abgeordneten der Gegner nicht ein­mal Vollmacht, ſich dem Urteile einer königlichen Kommiſſion zu unterwerfen, dann wäre es auch wenig glaublich, daß ſie überhaupt ernſthaft an einen gütlichen Ausgleich dächten.

Am 22. April eröffnete Ulrich Riederer die öffentliche Verhandlung. Er verlas zuerſt den von der fürſtlichen Partei gegen die Befugniſſe der Kommiſſion eingelaufenen Proteſt. g

Die Fürſten behaupteten in dieſem Schreiben, daß die Abgeordneten der Städte hinter ihrem Rücken vom Könige den Kommiſſionsbrief erſchlichen hätten.

Da der Streit teilweiſe ihre Fürſtentümer und Hoheitsrechte beträfe, fo wäre eine Kommiſſion überhaupt nicht zu einem Urteile befugt.

Die Strafandrohungen in dem königlichem Kommiſ­ſionsbriefe gegen möglichen Ungehorſam ſeien durchaus unan­gebracht und wären niemals erlaſſen worden, wenn der König vorher ihre billigen Rechtsgebote gehört hätte.) Nach der Verleſung verkündete Riederer ſofort die Antwort der Kommiſſion auf dieſen Proteſt.

Nach Inhalt ſeines Kommiſſionsbriefes habe der König die Kommiſſion nicht auf Bitten der Städteboten ernannt,

) Nürnberger Kr.⸗A., S. I, R. I. Nr. 14, S. 41 185