Der Städtekrieg.
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ſondern um einer weiteren Verwüſtung der Länder Einhalt zu tun. Die Kommiſſion dächte nicht daran, Fürſtentümer oder Hoheitsrechte der fürſtlichen Streitpartei anzutaſten; ſie wünſche nur einen gerechten Frieden herzuſtellen. Auch wäre niemals bisher das Recht eines römiſchen Königs beſtritten worden unter Androhung ſchwerer Strafen im Reiche Frieden zu gebieten.
Dieſe Zurückweiſung des fürſtlichen Proteſtes war zwar gerechtfertigt, aber dennoch für den Fortgang der Verhandlungen durchaus wertlos.
Mit dem gleichen Rechte, mit dem die Nürnberger ohne Rückſicht auf die Strafandrohungen gegen den Spruch der königlichen Kommiſſare in Lauingen apelliert hatten, hätten jetzt auch die Fürſten einen ihnen unbequemen Spruch der Kommiſſäre unbeachtet laſſen können.
Da die Fürſten vom Beginne der Verhandlungen an, die Gültigkeit des königlichen Kommiſſionsbriefes beſtritten hatten, ſo wäre ihre Apellation gegen eine auf Grund dieſes Briefes erfolgte Entſcheidung ſogar noch gerechtfertigter geweſen, als es einſt die der Nürnberger geweſen war.
Die königlichen Komiſſare ſahen unter ſolchen Umſtänden ſelbſt die Zweckloſigkeit einer Entſcheidung ein.
Auf den dringenden Rat Dr. Riederers, gaben ſchließlich auch die Städteboten ihren Standpunkt auf und willigten in gütliche Verhandlungen ein; freilich, ohne auf das Recht zu verzichten, falls ſie ergebnislos verliefen, von der Kommiſſion eine rechtliche Entſcheidung verlangen zu dürfen.
Am 2g. April ließen die Kommiſſare den Städteboten die fünf hauptſächlichſten Beſchwerdepunkte und Forderungen
s Markgrafen überreichen. Albrecht beklagte ſich, daß die Nürnberger Adel und Geiſtlichkeit bedrückten und vertrieben, daß ſie ſechsmal ſich gegen die Privilegien ſeiner Gerichtsherrlichkeit verfehlt hätten, wodurch ihm für jeden Fall fünf Mark Gold verfallen wäre; daß ſeine Nürnberger Lehensleute ihm