586 Der Städtekrieg.
Als die Vermittler am 5. Juni den Parteien einen Vergleichvorſchlag unterbreiteten, nach dem die Schlöſſer Heideck und Lichtenau bis zur Entſcheidung des römiſchen Königs. in Albrechts Händen bleiben ſollten, erklärte ſich die Ratsbotſchaft mit dieſem Vorſchlage im Prinzipe einverſtanden; freilich erhob ſie gegen ihn viele formale Bedenken. Der erſte Schritt zur Nachgiebigkeit war dennoch getan.
Er genügte den Markgrafen nicht, die weit größere Zugeſtändniſſe verlangten. So ſetzte ſich denn durch Wochen ein unerquicklicher Streit, um kleine Vorteile, um redaktionelle Anderungen des Vertragstextes fort, der die Nürnberger ſo erbitterte, daß ſie die Verhandlungen bereits abzubrechen entſchloſſen waren. Auch Herzog Albrecht von Öfterreich, die Markgrafen von Baden und Graf Ulrich von Württemberg machten immer neue Schwierigkeiten.“)
Die zähe und unermüdliche Arbeit der Vermittler wurde aber doch endlich vom Erfolge gekrönt.|
Mitte Juni einigten die Parteien ſich auf einen Vertragsentwurf, den die Botſchaften der verbündeten Städte den Nürnbergern zur Annahme empfahlen. Auch die Nürnberger Botſchaft ſchrieb dem Rate, daß man dieſen Entwurf mit„Ehre“ annehmen könnte. Am 20. Juni wurde der Entwurf dann auch in der Tat vom Rate gebilligt, am 22. Juni ſiegelten die Parteien den Vertrag.;
Markgraf Albrecht ſowie Nürnberg und Heideck er— klärten ſich der Entſcheidung des römiſchen Königs über alle Streitpunkte fügen zu wollen.;
Bis nach erfolgter Entſcheidung ſollten die Schlöſſer Heideck, Lichtenau, Bruckberg, Uhlfeld und Lonerſtadt mit ihren zugehörigen Gütern in Albrechts Händen bleiben und der von den dortigen Untertanen geſchworene Huldigungseid Gültigkeit haben.|
) Witte, Reg. III, 7134.