Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
586
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586 Der Städtekrieg.

Als die Vermittler am 5. Juni den Parteien einen Vergleichvorſchlag unterbreiteten, nach dem die Schlöſſer Hei­deck und Lichtenau bis zur Entſcheidung des römiſchen Königs. in Albrechts Händen bleiben ſollten, erklärte ſich die Ratsbot­ſchaft mit dieſem Vorſchlage im Prinzipe einverſtanden; frei­lich erhob ſie gegen ihn viele formale Bedenken. Der erſte Schritt zur Nachgiebigkeit war dennoch getan.

Er genügte den Markgrafen nicht, die weit größere Zu­geſtändniſſe verlangten. So ſetzte ſich denn durch Wochen ein unerquicklicher Streit, um kleine Vorteile, um redaktio­nelle Anderungen des Vertragstextes fort, der die Nürn­berger ſo erbitterte, daß ſie die Verhandlungen bereits abzu­brechen entſchloſſen waren. Auch Herzog Albrecht von Öfter­reich, die Markgrafen von Baden und Graf Ulrich von Württemberg machten immer neue Schwierigkeiten.)

Die zähe und unermüdliche Arbeit der Vermittler wurde aber doch endlich vom Erfolge gekrönt.|

Mitte Juni einigten die Parteien ſich auf einen Ver­tragsentwurf, den die Botſchaften der verbündeten Städte den Nürnbergern zur Annahme empfahlen. Auch die Nürn­berger Botſchaft ſchrieb dem Rate, daß man dieſen Entwurf mitEhre annehmen könnte. Am 20. Juni wurde der Ent­wurf dann auch in der Tat vom Rate gebilligt, am 22. Juni ſiegelten die Parteien den Vertrag.;

Markgraf Albrecht ſowie Nürnberg und Heideck er klärten ſich der Entſcheidung des römiſchen Königs über alle Streitpunkte fügen zu wollen.;

Bis nach erfolgter Entſcheidung ſollten die Schlöſſer Heideck, Lichtenau, Bruckberg, Uhlfeld und Lonerſtadt mit ihren zugehörigen Gütern in Albrechts Händen bleiben und der von den dortigen Untertanen geſchworene Huldigungseid Gültigkeit haben.|

) Witte, Reg. III, 7134.