Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
586
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586 Der Städtekrieg.

Als die Vermittler am 5. Juni den Parteien einen Vergleichvorſchlag unterbreiteten, nach dem die Schlöſſer Hei­ deck und Lichtenau bis zur Entſcheidung des römiſchen Königs. in Albrechts Händen bleiben ſollten, erklärte ſich die Ratsbot­ſchaft mit dieſem Vorſchlage im Prinzipe einverſtanden; frei­lich erhob ſie gegen ihn viele formale Bedenken. Der erſte Schritt zur Nachgiebigkeit war dennoch getan.

Er genügte den Markgrafen nicht, die weit größere Zu­geſtändniſſe verlangten. So ſetzte ſich denn durch Wochen ein unerquicklicher Streit, um kleine Vorteile, um redaktio­nelle Anderungen des Vertragstextes fort, der die Nürn­ berger ſo erbitterte, daß ſie die Verhandlungen bereits abzu­brechen entſchloſſen waren. Auch Herzog Albrecht von Öfter­reich, die Markgrafen von Baden und Graf Ulrich von Württemberg machten immer neue Schwierigkeiten.)

Die zähe und unermüdliche Arbeit der Vermittler wurde aber doch endlich vom Erfolge gekrönt.|

Mitte Juni einigten die Parteien ſich auf einen Ver­tragsentwurf, den die Botſchaften der verbündeten Städte den Nürnbergern zur Annahme empfahlen. Auch die Nürn­ berger Botſchaft ſchrieb dem Rate, daß man dieſen Entwurf mitEhre annehmen könnte. Am 20. Juni wurde der Ent­wurf dann auch in der Tat vom Rate gebilligt, am 22. Juni ſiegelten die Parteien den Vertrag.;

Markgraf Albrecht ſowie Nürnberg und Heideck er klärten ſich der Entſcheidung des römiſchen Königs über alle Streitpunkte fügen zu wollen.;

Bis nach erfolgter Entſcheidung ſollten die Schlöſſer Heideck , Lichtenau, Bruckberg , Uhlfeld und Lonerſtadt mit ihren zugehörigen Gütern in Albrechts Händen bleiben und der von den dortigen Untertanen geſchworene Huldigungseid Gültigkeit haben.|

) Witte, Reg. III, 7134.