Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
623
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Durch Kampf zum Frieden: dg

der Streitigkeiten einen zum 21. März nach Bamberg verab­redeten gütlichem Tage zu überlaſſen. 105 i%

Am 23. Oktober wurde der Vertrag unterzeichnet.) Bis zur endgültigen Entſcheidung ſollten die gewonnenen Schlöſſer in der Hand des Eroberers bleiben, Gefangene ſollten frei­gelaſſen werden, mit der Verpflichtung, ſich wiederzuſtellen, falls kein Friede geſchloſſen würde. Für den Fall, daß wäh­rend des Waffenſtillſtandes Friedbrüche vorkommen würden, ſollte der Landgraf von Heſſen über die Entſchädigung des Angegriffenen entſcheiden. Dieſer Fürſt, ſowie der Erzbiſchof von Mainz ſollten erſucht werden, perſönlich am 21. März in Bamberg zu erſcheinen, um dort zuſammen mit den kaiſerlichen Räten die Friedensvermittlung zu übernehmen.)'

Am bitterſten war es für den Kurfürſten, daß er die Böhmen mit ihrem Raube unangefochten durch Meißen ziehen laſſen mußte; doch weigerte ſich Herzog Wilhelm, ohne Zu­ſtimmung Podiebrads den Waffenſtillſtand abzuſchließen.)

Der Tag zu Bamberg fand nicht ſtatt; von allen Seiten mühte man ſich, die feindlichen Brüder auszuſöhnen, ohne daß einer von ihnen ſich durch einen Schiedsſpruch benachteiligt fühlen konnte. 5

In Merſeburg verabredeten die Räte beider Fürſten zum 6. Januar 1451 einen gütlichen Tag nach Naumburg, zu

Für Herzog Wilhelm führte Dr. Knorr, den Albrecht ihm ge­lichen hatte, Friedrich von Witzleben und Barth. v. Bibra die Verhand­lungen, für die Böhmen der Kämmerer Podiebrads, Herr v. Beniſch und Friedrich von Donin, für den Kurfürſten Hans von Malticz, Jörg von Bebenburg und Otto Spiegel; der Verſammlungsort war Crim­mitſchau.

) Palacky, Font. rer. austr. II, 20, S. 1214. 15 3) Kammermeiſter, a. a. O., S. 1205. über die Beſchädi­gungen, die die abziehenden Böhmen in Meißen anrichteten, vgl. Bach­

mann, Font. rer. austr. II, 42, S. 87-90. Schmidt, Zerſtörung bon Gera, S. 333,