Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
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658 Durch Kampf zum Frieden.

und des Pfalzgrafen überhaupt nur zum Beiſtande der mark­gräflichen Sache an den Hof gekommen waren.)

Daß die Boten Herzog Ludwigs eine für Albrecht günſtig lautende Inſtruktion hatten, konnte als ſicher gelten, hatte doch Albrecht, kaum aus Sachſen zurückgekehrt, ſeinen Jugendfreund und Vetter, der gerade damals nach ſeines Vaters Heinrich Tod Herzog geworden war, aufgeſucht und für ſich gewonnen; weniger entſchieden ſollten wohl nach den mit den Städten eingeleiteten Verhandlungen des Pfalzgrafen Räte für Albrecht Partei nehmen. Ebenſo neigten wohl der ſchleſiſche Herzog, Graf Bernhard von Schaumburg, und die zwölf adeligen königlichen Räte Albrecht zu; als neutral waren der Biſchof von Gurk und die Boten des Erzbiſchofs von Salzburg zu betrach­ten; den Städten wohlgeſinnt war nur der Licentiat Riederer und die vier Wiener Doktoren.

Der Zuſammenſetzung dieſes Gerichtshofes entſprach der erſte Beſchluß, der die Boten der neutralen Städte, die der Kaiſer ebenſo wie die neutralen Fürſten zum Beſuche des Tages eingeladen hatte,) in den Zuhörerraum verwies.

Gregor Heimburg hatte ſchon in der erſten Sitzung die Nürnbergerangedingt;) um ſo energiſcher verwahrte er ſich deshalb dagegen, als Dr. Knorr ſich ohne weiteres zum Wort meldete, umSachen vorzubringen, zu den Rechten fördernd. Heimburg verlangte Gerichtsbeſchluß, ob Dr. Knorr, der

1) Janſſen, Frankfurts Reichskorreſp. II, S. 110. Nach K. Billungs Bericht, der auch Boten des Biſchofs von Paſſau nennt.

2) Nürnberger Kr.⸗A., Briefbücher XXI, S. 154.

) Janſſen, Frankfurts Reichskorreſp. II, 109.

) Sie mußten aus dem Ringe treten undſich daſelbſt, ob der Kaiſer ihres Rates bedürfe, enthalten.

; 5) Nach Schmeller, Bayer. Wörterbuch, I, 517, bedeutetan­dingen eine Sitzung verabreden oder anberaumen, um Rechtsſachen zu entſcheiden. Im vorliegenden Falle bedeutetandingen aber, mit Vorweiſung genügender Prozeßvollmacht die Zuſtändigkeit des Gerichtes in der Streitſache anerkennen.

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