660 Durch Kampf zum Frieden.
laſſen werden könnte, wenn er dreimal oder mindeſtens einmal „peremptorie““) vergeblich vorgeladen wäre.
Die Klagen Nürnbergs berührten Privilegien und Hoheitsrechte des Markgrafen. Zu einem Räuber hätte ſogar Heimburg ſeinen Herrn mit der Behauptung ſtempeln wollen, der Stadt wären die eroberten Schlöſſer„mit Gewalt entwehrt“ worden. Mit den gleichen Worten erläutere die goldene Bulle das Weſen der Räuberei. Bei ſolchen Klagen und Vorwürfen müßte ſein Herr verlangen, daß er von einem Fürſten, wie es ſich nach ſeinem Stande gezieme, zum Gericht geladen würde. Zum Beweiſe für den fürſtlichen Stand ſeines Herren ließ Knorr die Beſtätigungsurkunde Kaiſer Karls IV. verleſen, ferner erinnerte er daran, daß der Vater Albrechts Kurfürſt geweſen wäre, und ſein Bruder es noch ſei.
Mit Nachdruck verfocht dann Dr. Knorr die bekannten Klagen ſeines Herren gegen Nürnberg und vergaß auch nicht die„Untat“ des Herren von Heideck, der dem Markgrafen aufgelauert hätte, gebührend zu beleuchten.
Er erſuchte den König, gegen dieſe Klagen Nürnberg zur Verantwortung vorzuladen; ebenſo bat Knorr die Nürnberger Ratsherren vor das Gericht zu laden, die ſeinen Herren und Markgraf Johann bekriegt hätten, ohne ihre Lehen aufzuſagen.
Mit beſonderem Nachdruck erinnerte er den König, daß die Stadt zur Strafe für den Bruch des Lauinger Waffenſtillſtandes verpflichtet wäre, 50 Mark Gold der königlichen Kammer zu entrichten; mit Freuden würde ſein Herr ſtets den König bei der Eintreibung dieſer Summe helfen; hätte der König je Geld nötig, ſo brauchte er alſo nur die Strafſumme von der Stadt einfordern.
) Die genaue Definition dieſes Wortes findet ſich in einem Briefe des Markgrafen Albrecht an den Kaiſer, vgl. Burkhardt, Korrekturen und Zuſätze zu Quell., Schriften f. fränk. Geſch., S. 25.„Und ihr jeglichen für Euer Gnaden citiere uff den 45. Tag nachdem ihnen der Brief geantwortet wirdt zu erſcheinen. Nemlich 15 für den erſten, 15 für den andern, 15 für den dritten, den man nennt“,„peremptorie“ nach der beſten Form der Kanzley.“