Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
663
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Durch Kampf zum Frieden. 663

Appellation des Rates gegen ein Urteil dieſes Landgerichtes König Friedrich gleichfalls dem Markgrafen ein Fürſtengericht verſprochen hatte.)

Geradezu unverſtändlich wird es aber, daß die Nürn­berger Botſchaft in Bamberg ſich mit einigen unverbindlichen Zuſicherungen der königlichen Kommiſſare zufrieden gab, daß König Friedrich auf Bitten der Parteien den Streit unter allen Umſtänden ſelbſt entſcheiden würde,) wenn man das Gut­achten lieſt, das ihr Leiter Gregor Heimburg wenige Monate nach dem Friedensſchluſſe über die mögliche Prozeßtaktik des Gegners für den Rat ausgearbeitet hat.

Dieſes Gutachten rechnet ſchon faſt ſicher damit, daß Albrecht die Prozeßvorladung und die Zuſammenſetzung des Gerichtes beanſtanden würde.)

Nikolaus Muffel hatte vor allem wohl durch ſeine guten Beziehungen zur königlichen Kanzlei durchgeſetzt, daß König Friedrich in der Vorladung ſeine Eigenſchaft als der von beiden Parteien erwählte Schiedsrichter beſonders betonte, und aus­

drücklich androhte, daß, im Falle eine Partei der Ladung nicht Folge leiſten würde, er in ihrer Abweſenheit verhandeln würde.) Der Text der königlichen Vorladung geſtaltete die wenig klare Rechtslage für die Stadt außerordentlich günſtig. Heimburg ließ ſich auch keineswegs aus dieſer Stellung herauslocken. Auf Knorrs Ausführungen antwortete er kurz

) Chmel, Reg. Frid. IV., Bd. I, Nr. 2041.

2) Wie Heimburg während der Verhandlungen den königlichen Räten vorwirft.;

3) Franklin, Albrecht Achilles und die Nürnberger, Anm. 17. Desgleichen auch ob Markgraf Albrecht ſchriebe und vorzöge, wie er nit als ein Fürſt vorgeladen wäre.Das ander ob er ſchriebe und viel­leicht etliche Fürſten ſeine Gönner für ihn wie ſolches zu ſchwer wäre auf die erſte Verkündigung zu procedieren und volfaren gegen einen Fürſten, beſonder dieweil das Gericht nicht höher und zierlicher beſetzt wäre.

4) Urkd. im Nürnberger Kr.⸗A., Fol. 38.

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