Durch Kampf zum Frieden. 665
brüchigen“ Nürnberger Ratsherren vorzuladen, die durch ihren Treubruch ihre Lehen verwirkt hätten.
Zornig proteſtierte Heimburg gegen eine Fortſetzung der Rede. Er verlangte Gerichtsbeſchluß darüber, ob die Vollmacht Knorrs, die lediglich den Auftrag enthalte, das Gericht abzulehnen, ihn zu Ausführungen in der Streitſache ſelbſt berechtigten.
Geradezu widerſinnig wäre es, führte er aus, wenn ein Gericht eine Partei, die offen ihren Ungehorſam erklärte, beſſer behandeln würde, als wenn ſie überhaupt ausgeblieben wäre.
Durch ſeine Weigerung, ſich„anzudingen“, machte in der Tat Knorr es dem Gerichte unmöglich, über die eigene Zuſtändigkeit Beſchluß zu faſſen oder die Gültigkeit der Vorladung des Markgrafen zu prüfen.
Die Einwände Knorrs durften daher, ſtreng genommen, die Richter nicht mehr beeinfluſſen, wie irgend ein Geſpräch über die Streitſache, das ſie im Wirtshauſe erlauſcht hatten.
Auf dieſen unbeſtreitbar richtigen Standpunkt hatte ſich Heimburg lange genug geſtellt; jetzt trieb ihn der Zorn zu dem taktiſchen Fehler, gleichfalls„außer Recht“ Dr. Knorr zu antworten.
Lange genug hatte er zugehört, daß ein anderer in ſeiner Gegenwart das große Wort führte, ſeine Auftraggeber beschimpfte, die ihm anvertraute Sache in den Kot zog.
Sein Herz war voll, ſein Mund ging über.
In einer Dauerrede, die die Zeit zweier Verhandlungstage in Anſpruch nahm, zerpflückte er die Ausführungen des Gegners, trat er energiſch und wirkungsvoll für die Forderungen Nürnbergs ein. In ſeinem Schlußworte betonte Heimburg daß täglich von dem Gerichte des Königs Verſäumnisurteile gegen rechtmäßig geladene, aber nicht erſchienene Parteien erlaſſen würden.