Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
665
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Durch Kampf zum Frieden. 665

brüchigen Nürnberger Ratsherren vorzuladen, die durch ihren Treubruch ihre Lehen verwirkt hätten.

Zornig proteſtierte Heimburg gegen eine Fortſetzung der Rede. Er verlangte Gerichtsbeſchluß darüber, ob die Voll­macht Knorrs, die lediglich den Auftrag enthalte, das Gericht abzulehnen, ihn zu Ausführungen in der Streitſache ſelbſt be­rechtigten.

Geradezu widerſinnig wäre es, führte er aus, wenn ein Gericht eine Partei, die offen ihren Ungehorſam erklärte, beſſer behandeln würde, als wenn ſie überhaupt ausgeblieben wäre.

Durch ſeine Weigerung, ſichanzudingen, machte in der Tat Knorr es dem Gerichte unmöglich, über die eigene Zuſtän­digkeit Beſchluß zu faſſen oder die Gültigkeit der Vorladung des Markgrafen zu prüfen.

Die Einwände Knorrs durften daher, ſtreng genom­men, die Richter nicht mehr beeinfluſſen, wie irgend ein Ge­ſpräch über die Streitſache, das ſie im Wirtshauſe erlauſcht hatten.

Auf dieſen unbeſtreitbar richtigen Standpunkt hatte ſich Heimburg lange genug geſtellt; jetzt trieb ihn der Zorn zu dem taktiſchen Fehler, gleichfallsaußer Recht Dr. Knorr zu ant­worten.

Lange genug hatte er zugehört, daß ein anderer in ſeiner Gegenwart das große Wort führte, ſeine Auftraggeber be­schimpfte, die ihm anvertraute Sache in den Kot zog.

Sein Herz war voll, ſein Mund ging über.

In einer Dauerrede, die die Zeit zweier Verhandlungs­tage in Anſpruch nahm, zerpflückte er die Ausführungen des Gegners, trat er energiſch und wirkungsvoll für die Forderun­gen Nürnbergs ein. In ſeinem Schlußworte betonte Heimburg daß täglich von dem Gerichte des Königs Verſäumnisurteile gegen rechtmäßig geladene, aber nicht erſchienene Parteien er­laſſen würden.