Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
666
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666 Durch Kampf zum Frieden.

Jedem ſei dieſe Tatſache bekannt, unbeſtreitbar auch, daß der König in ſeiner Vorladung dieſen Rechtsgebrauch dem Markgrafen und Nürnberg noch einmal eingeſchärft hätte. Das ganze Reich erwarte, daß der König das Urteil ſchnell ſprechen würde, beſonders, weil zum erſten Male während ſeiner Regie­rung ein Fürſt gewagt hätte, trotz des königlichen Verbotes einen Gegner anzugreifen.

Die Vollſtreckung des Urteiles wäre nicht Sache des Königs, aber durch Verkündung des Urteiles müßte er vor Gott, ſeinem Gewiſſen und der Welt Zeugnis ablegen, daß er nicht teilhabe an dem Unrecht, das der Stadt geſchähe.

Hangenor unterſtützte als Vertreter des Städtebundes die Bitten Heimburgs; Konrad von Heideck, der ſelbſt nach Neuſtadt gekommen war, und alle Städteboten baten knieend den König,zu gedenken, was ihm an ſeinen, des heiligen Reiches Städten liege.

Dr. Knorr konnte zufrieden ſein, niemand hätte ihm verargen können, wenn er jetzt den Ausführungen Heimburgs widerſprochen hätte. Es wäre ihm ein Leichtes geweſen, man­chen Irrtum, manche Übertreibung nachzuweiſen.

So hatte König Friedrichs Gebot weder den alten Herzog Ludwig von Bayern, noch den Kurfürſten von Sachſen vor den Angriffen ihrer Gegner geſchützt.

Knorr verzichtete darauf, ſolche unliebſame Erinnerun­gen zu wecken.

Er hatte ſich einen neuen Einwand ausgeklügelt) und wollte deſſen Wirkung durch Weitſchweifigkeit nicht in Frage ſtellen.

Er erklärte, daß er ruhig auf lange Auseinanderſetzungen verzichten könnte. Er wolle nur drei Punkte aus dem ganzen

1) Das Urteil bei Franklin, a. a. O., S. 5762, in dem der Gang der Verhandlungen rekapituliert wird, bringt dieſen Einwand mit den anderen in der erſten Rede Knorrs; die genaue Schilderung der Ver­handlungen im Nünberger Kr.⸗A. bringt ihn jetzt.