Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
669
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Durch Kampf zum Frieden. 669

wig von Bayern Recht geboten. Der patriotiſch geſinnte Teil des Rates hätte im Vertrauen auf die Gerechtigkeit des Königs nur mit Mühe eine Annahme dieſes Vorſchlages vereitelt; man würde dieſe Partei des Rates mit Hohn überſchütten, wenn der feierlich angeſagte Rechtstag ergebnislos verliefe.

Die Vorwände des Markgrafen wären doch ſicherlich fadenſcheinig genug.

Manche wichtige Entſcheidung in fürſtlichen Streitſachen hätte Kaiſer Sigmund gefällt, aber niemals wären die Urteils­finder ſämtlich Fürſten geweſen.) In ihren Territorial­ſtreitigkeiten ließen manche Fürſten ſogar ihre Räte entſcheiden.

Die Fürſtenbriefe, auf die Dr. Knorr poche, wären wertlos. Auch ſie hätten von manchen Fürſten billig Emp­fehlungsſchreiben haben können.

Die Zeiten hätten ſich gründlich geändert.

Der Biſchof von Bamberg hätte einſt ſich dem Mark­grafen angeſchloſſen, um die reichen Güter der Nürnberger

in Bamberg mit Beſchlag belegen zu können. Seit Schloß Heideck markgräflich wäre, fürchte der Biſchof von Eichſtätt ſtets Überfälle auf ſein Stift. Herzog Otto von Bayern habe ſich mit Albrecht verbündet, um ſich der Markgrafenunred­liche Hilfe in ſeinem Streite um ſein Erbteil im Nordgau zu ſichern; der Erzbiſchof von Mainz hätte ſich mit den Reichs­ſtädten völlig ausgeſöhnt.)

1) Gerade Kaiſer Sigmund hatte aber die Beſtimmung aufs neue in Erinnerung gebracht, daß ein Fürſt, wenn es ſich um Leib und Leben, Ehre und Lehen handelte, von einem Fürſten , und zwar dreimal in Friſten von mindeſtens 45 Tagen vorgeladen werden müßte. Vgl. To­matſchek, a. a. O., S. 555, Anm. 1. Franklin, Albrecht Achilles , S. 63. Für die Verordnung Kaiſer Karl IV. Aeneas Silvius Kollar., S. 425 und 431. Daß es ſich bei dieſem Streite weder um die Ehre, noch um die Lehen des Markgrafen handelte, hätten die Nürnberger kaum beweiſen können.

2) Dieſe Angaben Heimburgs über die veränderte Stellung der Verbündeten Albrechts ſind unrichtig. Der Streit des Erzbiſchofes von