Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
673
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Bericht

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Durch Kampf zum Frieden. 673

ergebnislos, ſo war der König nach dem Wortlaute des Be­ſchluſſes verpflichtet, ohne Verzug am 25. Juniſeinen Willen, Meinung oder Spruch zu verkündigen. Auf alle Fälle ließ der Beſchluß keinen Zweifel, daß nur auf Grund der bereits gepflogenen Verhandlung am 25. Juni weiter verhandelt werden ſollte. 5

Wollte Markgraf Albrecht ſeine bisherige Prozeßtaktik nicht geradezu verleugnen, ſo durfte er ſich natürlich am 25. Juni nicht ordnungsgemäß vertreten laſſen, es mußte alſo Verſäumnisurteil gegen ihn ergehen.;|

Solche juriſtiſchen Erwägungen tröſteten die Nürnberger Boten wenig. Sie wußten aus alter und neuer Erfahrung, daß, wenn am Hofe mit Verſchiebungen der Verhandlungs­termine einmal begonnen wurde, das Ende eines Rechtsſtreites gewöhnlich nicht abzuſehen war,) ihre Schlöſſer aber blieben bis zur Erledigung des Prozeſſes in des Gegners Hand.

Dr. Knorr konnte ſich ſeines Erfolges freuen; aber nicht, ſo wacker er ſich auch gehalten hatte, ſeine größere Beredſam­keit, feine beſſeren juriſtiſchen Kenntniſſe hatten ihm den Sieg über ſeinen großen Gegner verſchafft.

Heimburg verlangte ſchnelle Entſcheidung. Knorr Aufſchub es war nach der Weſensart des Königs kaum zweifelhaft, wem er ſich zuneigen würde.

Aber mochte ſich König Friedrich auch hinter die Bei­ſitzer des Gerichtes, hinterdie Fürſten , königlichen kurfürſt­lichen, fürſtlichen Räte und Städteboten verſtecken, noch mehr als die Intereſſen Nürnbergs wurde durch die mutloſe Art, wie er einer ehrlichen Entſcheidung auswich, das königliche Anſehen geſchädigt. Konrad Billung ſchrieb damals dem Frankfurter Rat:Es iſt beſſer ſich mit den Umwohnern zu

?) So wurde gerade damals eine Entſcheidung des Streites zwi­ſchen Eßlingen und dem Grafen von Württemberg immer von neuem derſchoben. Vgl. Janſſen, Frankfurter Reichskorreſp. II, S. 111.

Markgraf Albrecht Achilles 1 48