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Durch Kampf zum Frieden. 673
ergebnislos, ſo war der König nach dem Wortlaute des Beſchluſſes verpflichtet, ohne Verzug am 25. Juni„ſeinen Willen, Meinung oder Spruch zu verkündigen“. Auf alle Fälle ließ der Beſchluß keinen Zweifel, daß nur auf Grund der bereits gepflogenen Verhandlung am 25. Juni weiter verhandelt werden ſollte. 5
Wollte Markgraf Albrecht ſeine bisherige Prozeßtaktik nicht geradezu verleugnen, ſo durfte er ſich natürlich am 25. Juni nicht ordnungsgemäß vertreten laſſen, es mußte alſo Verſäumnisurteil gegen ihn ergehen.;|
Solche juriſtiſchen Erwägungen tröſteten die Nürnberger Boten wenig. Sie wußten aus alter und neuer Erfahrung, daß, wenn am Hofe mit Verſchiebungen der Verhandlungstermine einmal begonnen wurde, das Ende eines Rechtsſtreites gewöhnlich nicht abzuſehen war,) ihre Schlöſſer aber blieben bis zur Erledigung des Prozeſſes in des Gegners Hand.
Dr. Knorr konnte ſich ſeines Erfolges freuen; aber nicht, ſo wacker er ſich auch gehalten hatte, ſeine größere Beredſamkeit, feine beſſeren juriſtiſchen Kenntniſſe hatten ihm den Sieg über ſeinen großen Gegner verſchafft.
Heimburg verlangte ſchnelle Entſcheidung. Knorr Aufſchub— es war nach der Weſensart des Königs kaum zweifelhaft, wem er ſich zuneigen würde.
Aber mochte ſich König Friedrich auch hinter die Beiſitzer des Gerichtes, hinter„die Fürſten , königlichen kurfürſtlichen, fürſtlichen Räte und Städteboten“ verſtecken, noch mehr als die Intereſſen Nürnbergs wurde durch die mutloſe Art, wie er einer ehrlichen Entſcheidung auswich, das königliche Anſehen geſchädigt. Konrad Billung ſchrieb damals dem Frankfurter Rat:„Es iſt beſſer ſich mit den Umwohnern zu
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