Durch Kampf zum Frieden. 705
gereizt hatte, daß er eine„ungehörte und ungebürliche Neuigkeit“ eingeführt hatte.“)
Nach eifrigen in Ansbach gepflogenen Verhandlungen?) hatten nämlich am 17. Juli“) die Markgrafen mit den Biſchöfen von Bamberg und Eichſtätt und Herzog Otto von Mosbach in Neuſtadt ſich geeinigt den fränkiſchen Reichsſtädten die Zufuhr zu ſperren.
Angeblich um in ihren Ländern die in früheren Jahren herrſchende Teuerung zu bekämpfen, beſtimmten die Fürſten , daß Waren und Vieh durch ihre Länder nur auf ihre eigenen nicht auf fremde Märkte geführt werden dürfte; auf ihren offenen Märkten ſollte Jedermann der Kauf freiſtehen, kaufe jemand aber auf fremden Märkten, ſo ſollte er durch ihr Gebiet nur auf eigenem Fuhrwerk und ohne Geleit die Waren durchführen dürfen.
Unterhändler, die nicht auf offenen Märkten, ſondern unter der Hand Waren zu kaufen ſuchten, ſollten an Leib und Gut geſtraft werden. Die Fürſten verpflichteten ſich ferner, ihre Untertanen unter Androhung harter Strafe anzuhalten, überhaupt nur auf ihren Märkten Wein zu verkaufen.
Jeder Fürſt verſprach eine Prämie von 1 Gulden allen Perſonen, die einen Träger aus ſeinem Lande im Gebiete eines anderen Vertragsſchließenden bei Übertretung dieſer Gebote ertappten.
Für die Überführung eines Mannes mit einer Karre ſollten 4 Gulden für die des Beſitzers eines zweirädrigen Wagens oder eines Reiters 10 Gulden bezahlt werden.
Die Vertragsſchließenden beſchloſſen in ihren Ländern ein einheitliches Getreidemaß einzuführen, und für einmal in ———
1) Städte Chr. IV, S. 196, Anm. 3.
) K. B. Reichsarchiv. Fürſtentom XI, S. 31—82,
) Minutoli, Das kaiſerliche Buch, S. 476-477, mit falſchem Datum, 13. Juli auch undollſtändigem Text. Vgl. K. B. Reichsarchib Fürſtentom XI, S. 34 und Loshorn, Geſch. des Liſtums Bamberg IV, S. 280—290.