Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
723
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Durch Kampf zum Frieden. 723

Ehe ſie einem ſolchen Gerichtshofe die Entſcheidung des Streites überlaſſen hätten,würden ſie lieber im Kriege aus­geharrt haben. b

Aber ſie vertrauten ſo ſehr der Gerechtigkeit ihrer Sache, daß ſie ſich ſelbſt dieſem Gerichtshofe fügen wollten, wenn wenigſtens die bisherigen Gerichtsbeſchlüſſe und Entſcheidun­gen anerkannt würden, die er als römiſcher König mit Hinzu­ziehung der jeweils an ſeinem Hofe anweſenden Fürſten und ſeiner Räte verkündet hätte.

Duldete der Kaiſer, daß dieſe Beſchlüſſe umgeſtoßen würden, ſo würde durch dieſe Rechtsverletzung ſein Anſehen mehr noch als die Intereſſen der Stadt geſchädigt werden.

Ehe jemand die Entſcheidung eines Streites den Bünd­nern ſeines Gegners überließe,trüge er lieber alles mit der Tat aus undwagte, was daraus entſtünde. Um des Kaiſers Gewalt würde ſich dann niemand mehr kümmern.

Der Kaiſer möchte der Fürſten Räte, die ihm verpflichtet wären, auf ihren Lehenseid fragen, was ſie unter ſich darüber ſprächen, daß der Markgraf den Heideck von Haus und Hof getrieben hätte und wie ſie des Markgrafen Verlangen beur­teilten, den Streit mit Nürnberg von ſeinen Bündnern ent­ſcheiden zu laſſen.

Nach ihrer Antwort möchte der Kaiſer ſich richten.

. Mit Worten war der eingeſchüchterte Kaiſer nicht zu überzeugen; immer von neuem bat er die Boten ſeinen Vor­ſchlag anzunehmen, im Weigerungsfalle drohte er ihnen durch die Fürſten das Urteil ſprechen zu laſſen.

Die Nürnberger aber wichen nicht. Sie wären bereit, ſo erklärten ſie, jeden Vergleich, der die Ehre der Stadt wahrte, abzuſchließen. Lehne der Gegner ein ſolches Angebot ab, ſo verlangten ſie nach wie vor eine rechtliche Entſcheidung. Um die Intereſſen der Stadt zu wahren, müßten ſie gegen die Zu­ſammenſetzung des Gerichtshofes und die Art der Rechtsſpre­

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