Durch Kampf zum Frieden. 725
Bei dem Beginne der Verhandlungen nahm Albrecht ſelbſt das Wort:„Alſo ſtehe ich hier,“ ſagte er,„ſolchem Gericht gehorſam zu ſein, wie ich vormals ſtets begehrt habe.
Da aber Niemand in ſeiner eigenen Sache vorſichtig genug handeln kann, ſo will ich meine Notdurft durch meinen Fürſprecher vorbringen laſſen und bitte Euere Majeſtät mir den zu erlauben mit Namen Dr. Peter Knorr.“
Dem Erſuchen wurde ſtattgegeben; Dr. Knorr„dingte ſich an“ und wurde als Anwalt zugelaſſen. Dagegen proteſtierte Heimburg: Der Gegner wäre laut der letzten Gerichtsbeſchlüſſe den Vorladungen des Gerichtes ungehorſam geweſen und dürfte deshalb in dieſer Sitzung, die nur zur Urteilsverkündung anberaumt wäre, keine Ausführungen machen.“)
Dr. Knorr erwiderte, da die Nürnberger Boten bisher bei dem Gerichte ſich nicht„angedingt“ hätten, ſo dürften ſie überhaupt keine Anträge ſtellen.
Heimburg antwortete, er hätte ſich für ſeine Auftraggeber im Beginne des Prozeſſes„angedingt“. Im Laufe des Prozeſſes wären mehrere Gerichtsbeſchlüſſe ergangen und wie ſchon die Vorladung bewieſe, wäre der heutige Termin lediglich die Fortſetzung des Letzten.
Der Kaiſer ließ darauf durch Ulrich Riederer erklären, daß er nach ſofortiger Beratung mit ſeinen Beiſitzern Beſchluß verkünden würde, ob die Nürnberger verpflichtet wären, ſich von neuem anzudingen.“)
Zuerſt berieten ſich die Fürſten mit dem Kaiſer und „ſteckten eifrig die Köpfe zuſammen“. Dann ſtanden ſie auf und beſprachen ſich ohne den Kaiſer und ſchließlich begaben ſie
1) Nürnberger Kr.⸗A., Relationenband 484, S. 383. 2) Aus dem Urteil bei Franklin, a. a. O. S. 62. 3) Nürnberger Kr.⸗A., Relationenband 484, S. 384.