Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
725
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Durch Kampf zum Frieden. 725

Bei dem Beginne der Verhandlungen nahm Albrecht ſelbſt das Wort:Alſo ſtehe ich hier, ſagte er,ſolchem Ge­richt gehorſam zu ſein, wie ich vormals ſtets begehrt habe.

Da aber Niemand in ſeiner eigenen Sache vorſichtig genug handeln kann, ſo will ich meine Notdurft durch meinen Fürſprecher vorbringen laſſen und bitte Euere Majeſtät mir den zu erlauben mit Namen Dr. Peter Knorr.

Dem Erſuchen wurde ſtattgegeben; Dr. Knorrdingte ſich an und wurde als Anwalt zugelaſſen. Dagegen pro­teſtierte Heimburg: Der Gegner wäre laut der letzten Ge­richtsbeſchlüſſe den Vorladungen des Gerichtes ungehorſam geweſen und dürfte deshalb in dieſer Sitzung, die nur zur Urteilsverkündung anberaumt wäre, keine Ausführungen machen.)

Dr. Knorr erwiderte, da die Nürnberger Boten bisher bei dem Gerichte ſich nichtangedingt hätten, ſo dürften ſie überhaupt keine Anträge ſtellen.

Heimburg antwortete, er hätte ſich für ſeine Auftrag­geber im Beginne des Prozeſſesangedingt. Im Laufe des Prozeſſes wären mehrere Gerichtsbeſchlüſſe ergangen und wie ſchon die Vorladung bewieſe, wäre der heutige Termin ledig­lich die Fortſetzung des Letzten.

Der Kaiſer ließ darauf durch Ulrich Riederer erklären, daß er nach ſofortiger Beratung mit ſeinen Beiſitzern Be­ſchluß verkünden würde, ob die Nürnberger verpflichtet wären, ſich von neuem anzudingen.)

Zuerſt berieten ſich die Fürſten mit dem Kaiſer und ſteckten eifrig die Köpfe zuſammen. Dann ſtanden ſie auf und beſprachen ſich ohne den Kaiſer und ſchließlich begaben ſie

1) Nürnberger Kr.⸗A., Relationenband 484, S. 383. 2) Aus dem Urteil bei Franklin, a. a. O. S. 62. 3) Nürnberger Kr.⸗A., Relationenband 484, S. 384.