Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
733
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Durch Kampf zum Frieden. 733

der Griechen und Römer. Fremde werden kommen und wer­den uns Uneinigen Heimat und Volktum nehmen.

Schon jetzt iſt das Reich zerriſſen und voll Aufruhr; Krieg überall, nirgends Sicherheit.

Keine Ruhe in den Städten, kein Frieden unter den Fürſten; denn auch bei ihnen beugt Gewalt das Recht.

Wo jeder Herr ſein will, iſt nicht Raum für des Reiches Herrſchaft.

Ihr edlen Räte, ratet ab Euren Fürſten von ſolchem unredlichen Beginnen, ratet dem Kaiſer ab, ihm zuzuſtimmen.

Geſchieht hier nach des Markgrafen Willen, ſo hat die Stadt viel Mühe und Koſten vergeblich aufgewandt, für Euch und die Euern aber bleibt die Entſcheidungein ewig un­wiederbringlich Drangſal.

Manchem Edlen pochte doch das Herz, als Gregor ſchwieg. Nur zu gut wußten fie Alle, daß er die Wahrheit ſprach.)

Hatte doch erſt kürzlich Herzog Ludwig von Bayern, einer der Richter, den Gebotsbrief des Kaiſers, der ihn aufforderte, die Geleitsgebühren für die Ulmer Kaufleute vor einer recht­lichen Entſcheidung nicht zu erhöhen,) bei Seite geworfen: hatte höhnend erklärt,wenn er als Reichsfürſt dafür erfordert werde, würde er den Ulmern zu antworten wiſſen.)

1) Faſt wie eine Wiederholung der Worte Heimburgs klingt der Antrag der Städte und des Adels aus dem Jahre 1471.(Harpp­recht, St.⸗A. des kaiſerl. u. heil. Röm. Reiches Kammergerichts, Tom. J. S. 326):Ob ein Graf oder Herr zu einem oder mehr Fürſten Zu­ſpruch hätte oder gewinne, das da antreffe Schulden, entwehrte Güter oder Einträge, die ihm in das Seine geſchehen wären oder würden, der und die ſollten dem oder den gerecht werden und ſich nit gebrauchen noch fürnehmen, das man ihn mit Fürſten haiſchen oder das Gericht mit Fürſten beſetzen ſollte.

2) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten 1452, Nr. 92.

) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten v. J. 1452, Nr. 1:denn 4 Meint die Sachen zu verachten, als ob wir ihn nicht zu Recht brin­gen mögen, ſo ſchrieb damals Ulm an Nördlingen.