Durch Kampf zum Frieden. 735
Schon bei früherer Gelegenheit hätte er für ſeinen Herrn erklärt, daß dieſer nicht daran denke, ſich mit Sporenmachern, Sattlern und Juden vor dem Kaiſer herumzuſtreiten, wie er nach der Ladung verpflichtet wäre.
Die Edlen möchten ſich von Heimburg nicht aufhetzen laſſen. Wiſſe doch jeder von ihnen, daß wenn ſie einmal mit ihrem Landesfürſten uneins würden, ihre Freunde und Verwandte, des Fürſten Räte, den Streit ſchlichteten. Jede Ritterſchaft hätte mit ihrem Landesfürſten Vertrag über den Austrag von Streitigkeiten. Auch geböte es das natürliche Intereſſe der Fürſten das Gut ihrer Ritter zu mehren, nicht es zu mindern.
Nicht Neuerung, nur Schutz des Hergebrachten verlange er vom Gerichte.
Ihm antwortete Heimburg: Die Stadt hätte ſich mit den Fürſten nicht ausgeſöhnt, ſondern ſich nur vertragen, alle
ſtrittigen Fragen, um deren Willen die Fürſten ihr abgeſagt hätten, durch den Kaiſer entſcheiden zu laſſen.„Angedingt“ hätte er ſich nur, weil der Gerichtshof ihn„unangedingt“ nicht habe ſprechen laſſen wollen. Aber nur mit Vorbehalt habe er es getan, das wolle er bei Verluſt ſeines Kopfes gegen Knorrs unwahre Behauptung beweiſen.
Gänzlich unangebracht wäre der Vergleich dieſes Prozeſſes mit dem Streite zweier Ratsherren, die ſich vor ihrer gemeinſamen Obrigkeit dem Rate zu verantworten hätten.
Die Ratsherren müßten auch nach dem Herkommen, ſobald fie ihre Klage vorgebracht hätten, abtreten.;
Niemanden wolle er Parteilichkeit und Ungerechtigkeit vorwerfen. Aber das Recht ſage, der Vater ſoll in ſeines Sohnes, der Bruder in des Bruders, der Genoſſe in des Gemeiners Sache nicht urteilen, nirgends ſtände, daß von ſolcher Regel eine Ausnahme zu machen ſei„wenn der Bruder fromm, die Partei biderb wäre“.