736 Durch Kampf zum Frieden.
Uraltes Recht beſtimme, daß der Mann gegen ſeine Frau und dieſe gegen ihn nicht Zeugnis ablegen dürfe; nur durch Vernehmung des Hausgeſindes dürfte der Tatbeſtand feſtgeſtellt werden.
So ſage auch Jeſus zu Simon, dem Sohne des Jonas, „daß Fleiſch und Blut nicht offenbaren ſollten.“)
Die Vorladung, die der Kaiſer dem Markgrafen geſandt hätte, ſei den Beſtimmungen der Bamberger Richtung durchaus entſprechend und deshalb in jeder Hinſicht gültig.
Auch nicht allzu glücklich hätte Knorr ſeine an den deutſchen Adel gerichtete Mahnung abzuſchwächen verſucht.
Denn freie Edle, die von einem Fürſten Unbill erlitten hätten, brauchten nicht von den Räten ihres Bedrängers ihre Sache entſcheiden zu laſſen; ſie hätten das Recht, ſie vor das Gericht des Kaiſers zu bringen.
Auch weile mehr als ein Edler gerade jetzt am Hofe der des Rechtes gegen ſeinen Fürſten„irre gehe“.
Die Wohlgeneigtheit der Fürſten gegen die Ritterſchaft wäre leere Phraſe.
Hätte der Markgraf dem Heideck ein Schloß gegeben, ſtatt ihm eins genommen, ſo würden ſie daheim feiſte Suppen eſſen und ſtänden nicht hier.
Zum Schluß ſeiner Replik bat Heimburg den Kaiſer noch einmal ſich mit unparteiiſchen Männern über ſeinen gegen die Beiſitzer gerichteten Ablehnungsantrag zu beraten. Erſt wenn feſtgeſtellt wäre, daß gegen die Richter keinerlei Verdacht der Parteilichkeit beſtände, könnte der Prozeß ſeinen Fortgang nehmen.
In der Sitzung des Gerichtshofes, in der über die Anträge der Parteien entſchieden werden ſollte, zeigte ſich, wie mächtig ein mutiges Wort zur rechten Zeit auch auf einen Gegner wirken kann.
) Mathäus, Kap. 16, V., 17. Denn Fleiſch und Blut hat Dir das nicht geoffenbaret, ſondern mein Vater, der im Himmel iſt.