738 Durch Kampf zum Frieden.
Darauf fragte ſie der Kaiſer ob ſie annähmen, daß der Rat ihm ſehr zürnen würde, wenn er für die Stadt die Forderung des Markgrafen bewilligen würde; die Ratsherren baten ihn, von ſolchem Vorhaben Abſtand nehmen zu wollen.
Er ſähe ſchon, erwiderte der Kaiſer, wenn er Ruhe haben wollte, müßte er die Summe ſelbſt zahlen.
Immerhin hoffe er dieſes Mal noch eine Entſcheidung gegen die Stadt abwenden zu können.
Wenn nur ſein Bruder Herzog Albrecht noch gewonnen würde, ſo wäre die Zahl der fürſtlichen Richter, die ſofort eine Entſcheidung fällen wollten, zu gering.
In der Tat blieben dann, da Herzog Vlotko von GroßGlogau dringender Geſchäfte halber hatte abreiſen müſſen, nur fünf.
Bis nachts rangen in der letzten Sitzung die beiden Parteien des Gerichtshofes ihrer Anſchauung zum Siege zu verhelfen.
Der Ausgleichsvorſchlag des Biſchofs von Eichſtätt, der einer wirklichen Entſcheidung aus dem Wege ging, wurde ſchließlich einſtimmig angenommen.
Ueber die Anträge der Parteien ging das Urteil hinweg; der Gerichtshof erklärte weder die Ladung des Markgrafen für ungültig, noch ſich ſelbſt für parteiiſch.
Das Urteil beſtimmte, daß der Kaiſer zum 24. Juni nicht in ſeinem Erblande, ſondern im Reiche zur Entſcheidung der Streitſache einen Rechtstag anſetzen und zu deſſen Beſuch des Reiches Kurfürſten und Fürſten auffordern ſollte.
Nach Fürſtenrecht, doch wie es der Kaiſer und die anweſenden Fürſten erläutern würden, ſollte gegen den Markgrafen auf dem Tage verfahren werden.
Die Enttäuschung Albrechts über das Urteil, von der Aeneas Silvius berichtet, iſt begreiflich.
Obgleich das Urteil die Berechtigung ſeiner Forderung anerkannte, vereitelte es doch ſeine Abſichten.