Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
740
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740 Durch Kampf zum Frieden.

Darauf ließ der Kaiſer durch Ulrich Riederer einen Gerichtsbeſchluß verkünden, nach dem die Entſcheidung über alle bisher verhandelten Streitfragen zwiſchen Nürnberg und dem Markgrafen gemäß dem Urteile als aufgeſchoben an­geſehen werden ſollten.

Da der Markgraf ſich aber von neuenangedingt und den Kaiſer angerufen hätte, ihm zu ſeinem Recht gegen ſeine unbotmäßigen Lehensleute zu verhelfen, ſo möchten die Nürn­berger Boten die Angeklagten verantworten, dann würde der Kaiſer in der Sache Recht ſprechen.

Darauf führte Heimburg aus: Der Markgraf verklage Perſonen die er niemals vorgeladen hätte. Der Kaiſer möchte alle Vorladungen, Beſchlüſſe und Abſchiede, die in der Streit­ſache ergangen wären, durchſehen laſſen, er würde finden, daß die Lehensleute nicht vorgeladen wären; auch Heinrich von Pappenheim, der die Vorladung dem Rate überbracht hätte, müßte das beſtätigen.

Darauf erwiderte Knorr: Heimburg widerſpräche ſich ſelbſt, noch vor wenigen Tagen hätte er erklärt, daß die Vor­ladungen, die der Kaiſer verſandt hätte, durchaus den Beſtim­mungen der Bamberger Richtung entſprechend wären. Da nun in der Bamberger Richtung ausdrücklich beſtimmt wäre, daß ſich die Lehensleute, die ihre Lehen vor dem Kriege nicht auf­geſagt hätten vor dem Kaiſer deshalb verantworten ſollten, ſo wären ſie unzweifelhaft, ſelbſt wenn es nicht ausdrücklich bemerkt wäre, mit vorgeladen.

Auf dieſe Ausführungen antwortete Heimburg, nur die Perſon die in einer Vorladung benannt wäre, hätte die Pflicht vor dem Gericht zu erſcheinen: niemals aber könnte ſich die an den Rat der Stadt gerichtete und ihm übergebene Vorladung auf einzelne in der Vorladung gar nicht benannte Bürger beziehen. Nicht er, ſondern Knorr hätte den Einwand erhoben, daß in der Ladung Mann, Weib, Jud und Chriſt, Sattler und Sporenmacher einbegriffen wären.

Die Ausführungen des Gegners ſchienen Knorr wohl