Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
741
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Durch Kampf zum Frieden. 741

zu einleuchtend; er hielt es deshalb für gut, ihn zu reizen und in Zorn zu bringen.

Mit welchem Rechte, fragte er, mache ſich Heimburg hier zum Fürſprecher der angeklagten Lehensleute? Heimburg ſollte, bevor er das Wort ergriffe, die Vollmacht feiner Auf­traggeber vorweiſen, und ſich dann neuerlich bei dem Gerichte andingen. Ob ſolcher Zumutung ſtieg dem jähzornigen Heim­burg das Blut zu Kopfe.Ich habe geſprochen, rief er dem Kaiſer zu,was rechtmäßig zur Sache gehört und billig ſollten ſich Euere Majeſtät nach ſolcher Rede richten. Wahr bleiben die Worte, gleichgültig ob ich oder eine Sau ſie geſprochen oder eine Krähe ſie über die Schranke gekrächzt hat.

Jedes Richters Pflicht iſt es, ſich zu überzeugen, ob die Parteien vorſchriftsmäßig geladen ſind.

Selbſt Gott der Allwiſſende hat Adam nicht verdammt, bevor er ihn nicht gerufen und ſeine Antwort gehört hat.)

Das Gericht beſchloß nach Heimburgs Antrag, daß eigene Ladung an die von dem Markgrafen verklagten Perſonen er­gehen ſollte, da ſie bisher in der Ladung nicht einzeln genannt worden wären.

Die Nürnberger Boten begehrten für die Wiederklage der Lehensleute Ladung des Markgrafen.

Dieſem Erſuchen gab das Gericht ſtatt.

Dr. Knorr hatte dagegen eingewendet, daß auch um eine Vorladung zu erwirken Vollmacht notwendig wäre, aber Heim­burg beſtritt mit Erfolg dieſe Behauptung.

Heimburg ſchenkte den Gegnern nichts. Er verlangte die Erlaubnis, die Anſchuldigungen, die der Markgraf gegen base Bürger Nürnbergs erhoben hätte, zurückweiſen zu

ürfen.

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1) Nürnberger Kr.⸗A., Relationenban;} ſamer Weiſe gebraucht Gregor Heimburg das gleiche Bild 10 Jahre ſpäter in ſeiner Streitſchrift gegen Papſt Pius IL, der es als Aeneas Silvius ſchon gehört hatte. Vgl. Joachimſohn, Gregor Heimburg, S. 142 u. 197.

d 484, S. 370398. Selt­