Durch Kampf zum Frieden. 751
Der Rat mußte erkennen, daß jeder Fürſt, ſolange der Streit mit dem Markgrafen und ſeinen zahlreichen Helfern nicht beigelegt wäre, ſein Mütchen an der Stadt ungeſtraft kühlen konnte.
Es kam hinzu, daß gerade damals die Städte vor Überrumpelungen und vor„fremden Knechten, Schnittern, Sämännern, Bindern und Mähern“, die in Stadt und Land brandſtiften wollten,) gewarnt wurden.
Begann der Markgraf in dieſem Frühjahre von neuem den Krieg, ſo ſtand ihm und ſeinen alten und neuen Bündnern nicht mehr der große Städtebund gegenüber. Der Bund war ſeit einem Jahre zerriſſen; voll Schadenfreude hätte gerade damals mehr als eine Reichsſtadt die Demütigung mancher Kampfesgenoſſin geſehen, der ſie vor drei Jahren willig Beiſtand geleiſtet hatte.
Die Erfahrungen der letzten Monate führten ſicherlich der Partei in Nürnberg, die ſeit Jahren zum Nachgeben riet, neue Anhänger zu. Überhaupt war der Rat in einer Zwangslage.
Herzog Ludwig hatte vorläufig nur als Vermittler einen gütlichen Tag zum 18. April nach Lauf anberaumt.“) Aber der Rat mußte bedenken, daß dieſer Vermittler in der Lage war, der Stadt jeden abgelehnten Vorſchlag als Richterſpruch aufzuzwingen.
Befreiung Nagels vergeblich zu erwirken verſucht hatte. Der Herzog hob die Maßregel 1455 wieder auf, als die Nürnberger mit Herzog Ludwigs Bewilligung den Nagel aus der Haft entlaſſen hatten, Roth, Geſch. d. Nürnbergiſchen Handels S. 131.
1) Nördlinger St.⸗A., Städtebundakten, 1458, Nr. 44.
2) v. Weech, Hiſtor. Darſtellung uſw⸗ IS. e Herzog Ludwig hatte zuerſt auf Albrechts Bitte einen gütlichen Tag zum 25. Februar ausgeſchrieben. Bamberger Kr.⸗A., Märkers Katalog 1904, Nr. 167, ihn aber auf Erſuchen des Rates bis zum 18. April verſchoben. Nürnberger Kr.⸗A., Briefbücher XXIII, 8. 148149.